BVV Pensionskasse ist die Versorgungseinrichtung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei vielen Banken und sonstigen Unternehmen der Finanzwelt.
BVV „Der Experte für Ihre Altersversorgung“ (Pensionskasse mit dem größten Altersvorsorgevermögen in Deutschland) wir jetzt am 24. Juni 2016 in der Mitgliederversammlung entscheiden, ob für die bereits laufenden Pensionskassenverträge (Abschlussdatum vor dem 31.12.2004; Verträge mit einem Rechnungszins von 4%) die erteilen Zusagen bis zu 24 % abgesenkt werden.
Wird der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. der Neuen Leben Pensionskasse folgen und den bereits erteilten Rechnungszins absenken?
Grundsätzlich besteht zwischen dem Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) und dem Versorgungsträger (BVV) eine schriftliche vertragliche Vereinbarung, die auf der Satzung und den hinterlegten Versicherungsbedingungen des BVV aufgebaut sind.
Selbstverständlich wird hier auf eine mögliche Veränderung der Rechnungsgrundlagen, die ebenfalls von der Aufsichtsbehörde (BaFin) genehmigt und von der Mitgliedschaftsversammlung abgestimmt werden muss, verwiesen.
Stimmt die Mitgliederversammlung mit mindestens 3/4 Mehrheit zu, werden die erteilten Versorgungsleistungen auf den aktuellen Rechnungszins reduziert!
Was hat das für Folgen und wer ist davon betroffen?
Folgen:
- Die erteilten Versorgungsleistungen werden reduziert (geringere Rentenleistungen, geringere Kapitalabfindungen, geringere BURenten).
- Mit dem gleichen Beitragsaufwand werden zukünftig geringere Versorgungsleistungen erworben.
- Mehr Beitragsaufwand für die bereits erteilen Versorgungsleistungen.
Betroffene:
Arbeitnehmer:
- Der Arbeitnehmer erhält eine geringere Versorgung.
- Der Arbeitnehmer müsste einen höheren Beitrag aufwenden für die erteilen Leistungen.
- Der Arbeitnehmer erhält bei der Abfindung einen geringeren Kapitalbetrag.
Arbeitgeber:
- Der Arbeitgeber hat die Versorgungszusage erteilt und muss diese erfüllen (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG)
- Der Arbeitgeber hat eine Nachschusspflicht.
- Der Arbeitgeber kann jetzt bereits Schadensrückstellungen für die erteilten Versorgungsleistungen aus der BVV Pensionskasse bilden, die er bei Leistungsbezug seinen Arbeitnehmern und Versorgungsberechtigen bezahlen muss.
Ist der Arbeitnehmer bei der betrieblichen Altersversorgung über die Pensionskasse (BVV, Neue Leben, Pensionskasse der freien Wirtschaft) benachteiligt?
Nein, da der Arbeitgeber immer für die erteilten Leistungen einstehen muss (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG).
Da bei dem BVV hauptsächlich Banken als Mitglieder geführt werden, sitzen diese an der Geldquelle und die Mitarbeiter brauchen sich keine Gedanken, um den Verlust Ihre betriebliche Altersversorgung machen. Selbstverständlich müssen Sie sich keine Gedanken machen, das Sie im Ater Ihren Lebensstandard durch die reduzierten Betriebsrenten reduzieren müssen.
Sollten Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Lösungen für das entstandene Problem suchen, die bAVProfis.de haben für Sie immer eine maßgeschneidertes Konzept zur Hand.
Oliver Velleman
TÜV-SÜD zertifizierter Berater für die betriebliche Altersversorgung
A.S. Assekuranz Service GmbH
bAVProfis.de
Ludwig-Thoma-Str. 11a
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