10. Deutsch-Chinesisches Rechtsstaatssymposium in Berlin
Staatssekretär Beerfeltz würdigte in seinem Grußwort die Einzigartigkeit des Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialogs und ging auf den entscheidenden Beitrag ein, den das BMZ hierzu mit seinem bis 2014 laufenden Rechtsprogramm leistet. Er wies zudem auf die von ihm im Beisein von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Premierminister Wen Jiabao unterzeichnete gemeinsame Erklärung hin, die ein Auslaufen der klassischen Entwicklungszusammenarbeit vorsieht.
Staatssekretär Beerfeltz stellte klar, dass diese Vereinbarung nicht als Kritik an China zu verstehen sei, sondern als der Versuch, die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Volksrepublik China in einer dem erreichten Entwicklungsstand und der Leistungsfähigkeit des Landes angemessenen Form fortzuführen. In den kommenden Jahren müssten nun die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit aufgebauten Netzwerke und Partnerschaften auf andere Akteure übertragen werden.
Das BMZ war von Anfang an in den Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialog eingebunden. Die entwicklungspolitische Zusammenarbeit im Rechtsbereich wurde vor über 20 Jahren begonnen. Die vom BMZ finanzierten Programme haben bei vielen Fragen zur Modernisierung des chinesischen Rechtssystems erfolgreich beraten können.
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