10 Jahre Aufbewahrungsfrist für Röntgenfilme Praxen und Krankenhäuser überprüfen jedes Jahr ihre Archive gemäß Bundesdatenschutzgesetz

Bremen, 20. Dezember 2018 – Immer am Jahresende oder Anfang des neuen Jahres steht ein Thema bei Praxen und Krankenhäusern besonders hoch im Kurs: die Archivpflege. Am 1. Januar 2019 können jene Röntgenbilder aussortiert werden, die vor 2009 erstellt wurden, denn hier endet die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Gleiches gilt für Röntgendiagnostik- Aufnahmen, die vor 1989 entstanden sind und deren Aufbewahrungsfrist 30 Jahre beträgt. Alle anderen Röntgenbilder, die aus 2009 und später resultieren, müssen noch im Archiv fachgerecht, das heißt, sicher, trocken und keinen großen Temperaturschwankungen ausgesetzt, aufbewahrt verbleiben. Große Unsicherheit besteht bei den Kliniken und Arztpraxen hinsichtlich der Europäischen Datenschutzgrundverordnung, die seit dem 25. Mai 2018 den gemeinsamen Datenschutzrahmen in der Europäischen Union regelt.

„Sind meine Aktenschränke oder -regale so verschlossen, dass keine Befunde oder Patientendaten nach außen gelangen? Kann mein Entsorger garantieren, dass die Abholung und das Recycling vertraulich behandelt wird? Welche Schutzklassen muss ich einhalten? Gibt es Behälter, die Röntgenbilder sorgfältig und sicher vor unbefugtem Zugriff von Dritten verwahren?“ – Diese Fragen bekommt Monica Calvo Moreno, Datenschutzkoordinatorin von Schmidt + Kampshoff, fast täglich von Kunden gestellt. Oft hilft bereits ein Anruf beim zertifizierten Entsorger. Dieser stellt, wie zum Beispiel Schmidtentsorgung, passende Datensicherheitsbehälter (DSB) mit 240 Litern Fassungsvermögen zur Verfügung oder bei kleineren Mengen an Material, handliche und stapelbare Röntgenfilm-Boxen für bis 20 Kilogramm Röntgenfilme. Zur Abholung lässt sich sowohl der DSB als auch die Box datenschutzkonform entweder mit Schlüssel oder mit zwei mitgelieferten Plomben verschließen.

Die Entsorgung von Röntgenbildern muss gemäß Kreislaufwirtschaft- und Bundesdatenschutzgesetz gut organisiert werden, denn vertrauliche Patientendaten unterliegen bis zur sicheren Vernichtung der Schweigepflicht. 

Die Schmidt + Kampshoff GmbH hat auch in diesem Jahr wieder eine Vielzahl an Medizinern bei der jährlichen Archivräumung betreut und große Mengen von Röntgenfilmen fachgerecht recycelt. Das hanseatische Unternehmen hat sich auf maßgeschneiderte Entsorgungs- und Archivierungslösungen sowohl für Krankenhäuser als auch für Arztpraxen spezialisiert.

Während Kliniken meist den Komplettservice mit Archivräumung und Entsorgung nutzen, sortieren Arztpraxen alte Akten häufig selbst aus. Wichtig ist es, auf die Zertifizierung des Entsorgers zu achten und bei Unsicherheit Nachweise einzufordern.

Die Schmidt + Kampshoff GmbH ist für die Röntgenfilmentsorgung nach höchsten Datenschutz- und Sicherheitsstandards zertifiziert. Die Datenschutzexperten des renommierten Mission 100 e.V. be- scheinigen dem hanseatischen Entsorgungsunternehmen, dass es die an die Vernichtung von Infor- mationsträgern mit dem Schutzbedarf der Schutzklassen 1 bis 3 gestellten technischen und organi- satorischen Anforderung gemäß der dafür maßgeblichen internationalen Norm ISO/IEC21964 erfüllt.

Weiterführende Informationen zur Entsorgung von Röntgenfilmen finden Sie im Internet unter www.schmidtentsorgung.de. Die Röntgenfilm-Box für bis zu 20 kg Röntgenbilder kann unter www.x-raycycling.de kostenfrei bestellt werden.

Kontakt: Monica Calvo Moreno, Schmidt + Kampshoff GmbH, Georg-Henschel-Str. 1, 28197 Bremen, Tel.:04218354440,Fax:042183544411, E-Mail: monica.calvo-moreno@schmidtentsorgung.de

Pressekontakt: Katrin Sturm, Agenda 17. Agentur für Public Relations, Dittrichring 17, 04109 Leipzig Telefon: +49 341 980 90 90, Telefax: +49 341 980 89 17, E-Mail: info@agenda17.de