2. Lesung Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz
„Das Anliegen der Landesregierung, jede Gebietskörperschaft nur einem Sozialgericht zuzuordnen, ist aus Sicht meiner Fraktion ohne weiteres sinnvoll. Die Kreise und kreisfreien Städte sind zu einem großen Prozentsatz an den Verfahren vor den Sozialgerichten beteiligt. Wenn ein Mitarbeiter des Kreises Hersfeld-Rotenburg von Bad Hersfeld zum Sozialgericht Kassel fährt und ein anderer gleichzeitig zum Sozialgericht Fulda, macht dies keinen Sinn“, erklärt der rechtspolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens, in der heutigen Landtagsdebatte.
„Aber die Zuordnung darf die Bürgernähe nicht gefährden. Bei den Sozialgerichten sind die Kläger oft nicht anwaltlich vertreten, sondern führen ihren Rechtsstreit selbst. Besonders die Sozialgerichte müssen für die Menschen daher erreichbar sein. Völlig unverständlich ist uns deshalb der vorgesehene Wechsel der Stadt Offenbach vom Zuständigkeitsbereich des Sozialgerichts Frankfurt in denjenigen des Sozialgerichts Darmstadt. Von Offenbach erreicht man Darmstadt mit dem öffentlichen Personennahverkehr überhaupt nur über Frankfurt. Gerade diejenigen, die ‚Hartz IV-Leistungen‘ beziehen, sind auf Busse und Bahnen angewiesen. Ihnen wäre die Führung eines Verfahrens beim Sozialgericht wesentlich erschwert, wenn sie künftig statt nach Frankfurt nach Darmstadt müssten. Die meisten Offenbacher sind – allen Vorurteilen zum Trotz – auch zum Einkaufen, für kulturelle Angebote usw. eher nach Frankfurt orientiert als nach Darmstadt. Deshalb hat die Stadt Offenbach in ihrer Stellungnahme auch dringend gebeten, weiterhin dem Sozialgericht Frankfurt zugeordnet zu werden.“
„Unser Änderungsantrag, die Stadt Offenbach am Main auch künftig im Zuständigkeitsbereich des Sozialgerichts Frankfurt zu belassen, wurde im Ausschuss abgelehnt. CDU und FDP haben unseren Vorschlag, der am Prinzip nichts ändert, der vor Ort befürwortet wird, der nichts kostet und gegen den keine vernünftigen Gründe sprechen, allein deshalb abgelehnt, weil er vom falschen Antragsteller kam. Das ist eine Form von “Fundamental-Mehrheit‘, die nicht hilfreich ist. Da wir dem Fundamentalismus der Mehrheit nicht einfach Fundamentalopposition entgegenstellen wollen, der Entwurf Licht und Schatten hat, werden wir uns enthalten“, so Andreas Jürgens.
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