Griechenland: Negative Überraschungen
Frankfurt am Main (pressrelations) – Griechenland: Negative Überraschungen Erst der Regierungswechsel von der Partei Neue Demokratie auf die Panhellenische Sozialistische…
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WeiterlesenDeutschland sucht den Superscanner
„Die Sicherheitsshow ist dieselbe, die Jury hat gewechselt. Auch in der Sicherheitspolitik der neuen Bundesregierung sind schnelle Showeffekte wichtiger als die wirkliche Schaffung von mehr Sicherheit“, so der Innenpolitiker Jan Korte, Mitglied im Fraktionsvorstand der LINKEN im Bundestag zur derzeitigen Diskussion über die umstrittenen Nacktscanner-. Korte weiter:
„Egal wie die FDP es dreht und wendet: Nacktscanner bedeuten einen erheblichen Eingriff in die Intimsphäre oder sie sind unbrauchbar. Die nachweihnachtliche Wunschliste der FDP liest sich so: Generalsekretär Lindner sucht einen Nacktscanner, der aber keine Peep-Show ermöglicht. Auch Staatssekretär Stadler meint, mit neuartigen Scannern den Eingriff in die Intimsphäre ’so gering wie möglich‘ halten zu können und vernachlässigt dabei, dass es kaum eine Technik geben kann, die verhindert, dass Menschen mit Prothesen, künstlichen Darmausgängen oder Urinbeuteln systematisch unter Terrorverdacht fallen.
Mit dem Einsatz von Nacktscannern soll nun auf Kosten der Bürger- und Freiheitsrechte die Sicherheitslücke geschlossen werden, die durch die Sparpolitik von Flughafenbetreibern überhaupt erst entstanden ist. Doch die einfache Lösung, nämlich für mehr gut bezahltes und qualifiziertes Personal an den Flughäfen zu sorgen, wird offenbar gar nicht in Erwägung gezogen.
Es ist an der Zeit, dass die Persönlichkeitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr als lästige Hürde für Sicherheitsgesetze gesehen werden sondern als grundlegende Rechte anerkannt werden. Statt in Aktionismus zu verfallen und wie die Vorgängerregierung sicherheitspolitische Säue durch die Medien zu jagen steht die Bundesregierung in der Pflicht, die Flughafenbetreiber in die Verantwortung zu nehmen, für einen sicheren Flugverkehr zu sorgen ohne dass Flugreisende diskriminiert und in ihren Rechten eingeschränkt werden.“
F.d.R. Michael Schlick
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
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WeiterlesenLandesbroschüre informiert Altbaubesitzer über das Erneuerbare-Wärme-Gesetz
Bei einem Austausch der Heizung werden erneuerbare Energien in Baden-Württemberg künftig 10 Prozent des Wärmebedarfs von Häusern decken.
Seit dem 1. Januar 2010 gilt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg für den Gebäudebestand. Eine neue Broschüre des Umweltministeriums erklärt jetzt, was das Landesgesetz für Hausbesitzer bedeutet und wo sie sich beraten lassen können. Das EWärmeG sieht vor, dass zehn Prozent des Wärmebedarfs von bestehenden Wohngebäuden künftig über erneuerbare Energien abgedeckt werden. Ersatzweise ist auch eine Wärmedämmung möglich, wenn dadurch der Energieverbrauch erheblich sinkt.
Das Gesetz wird für Hausbesitzer erst aktuell, wenn sie die Heizungsanlage erneuern lassen. Die kostenlose Broschüre ist bei den unteren Baurechtsbehörden erhältlich und kann auch über das gebührenfreie Beratungstelefon des Landesprogramms Zukunft Altbau bestellt werden: 08000 12 33 33.
„Zur Erfüllung der Verpflichtung sieht das Gesetz eine ganze Reihe von Möglichkeiten vor“, sagt Dr. Svea Wiehe vom Umweltministerium. „Zur Wahl stehen Solarthermie, Geothermie, Nutzung von Umweltwärme einschließlich Abwärme durch Wärmepumpen sowie Biomasse.“ Alternativ sei der Pflichtanteil erneuerbarer Energien etwa durch eine besonders gute Wärmedämmung oder den Anschluss an ein Nahwärmenetz ersetzbar. Sprechen technische, bauliche oder öffentlich-rechtliche Gründe gegen eine solarthermische Anlage, ist der Hausbesitzer von der Pflicht befreit.
In der Broschüre „Erneuerbare-Wärme-Gesetz für Altbauten“ werden die wichtigsten Fragen zum Gesetz beantwortet. Neben den erneuerbaren Energien und den alternativen Erfüllungsmöglichkeiten gibt es Informationen zur finanziellen Förderung und zur Beratung. Welche Maßnahmen an welchem Gebäude sinnvoll sind, können qualifizierte Gebäudeenergieberater feststellen. Auskunft über Energieberater aus der Region gibt das Beratungstelefon von Zukunft Altbau und die Internetseite www.zukunftaltbau.de.
Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Hauseigentümer neutral über den Nutzen energieeffizienter Altbaumodernisierung und über Fördermöglichkeiten. Das Programm des Umweltministeriums Baden-Württemberg wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) in Karlsruhe umgesetzt.
Ansprechpartner Pressearbeit:
PR-Agentur Dr. Klaus Heidler Solar Consulting, Axel Vartmann,
Solar Info Center, D-79072 Freiburg,
Tel. +49/761/38 09 68-23, Fax +49/761/38 09 68-11,
vartmann@solar-consulting.de, www.solar-consulting.de
Ansprechpartnerin Zukunft Altbau:
Dipl.-Ing. Mareike Soder, Freie Architektin und Energieberaterin,
Zukunft Altbau, KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg
GmbH, Kaiserstraße 94a, 76133 Karlsruhe,
Tel. +49/721/98471-37, Fax +49/721/98471-20,
mareike.soder@zukunftaltbau.de, www.zukunftaltbau.de
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