2011 – Turbulentes Jahr für deutsche Krankenversicherer

Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen und sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung blicken auf ein turbulentes Jahr zurück.

So kam es in diesem Jahr zum ersten Mal zu einer Pleite bei den gesetzlichen Krankenkassen. Die City BKK musste im Juli ihre Pforten schließen. Auch die BKK für Heilberufe musste einigen Monate später Insolvenz anmelden und wird zum 31. Dezember vom Bundesversicherungsamt geschlossen.

Bei der privaten Krankenversicherung hingegen wurden in den letzten Wochen die Beitragserhöhungen für das Jahr 2012 verkündet. Die zum Teil sehr hohen Prämienerhöhungen von
bis zu 40 Prozent sorgten für Aufregung nicht nur bei den betroffenen Versicherten. Die einzelnen Krankenversicherer mussten eine Fehlkalkulation eingestehen. So hatten sie in den letzten Jahren vermehrt Neukunden mit sogenannten Einsteigertarifen geworben. Diese sehr günstigen Tarife sollten die neugewonnenen Kunden durch ein reduziertes Leistungsangebot dazu animieren, später in einen höherwertigen Tarif zu wechseln. Jedoch haben nur sehr wenige Versicherte diese Möglichkeit genutzt, wodurch den jeweiligen Versicherungsgesellschaft erhebliche Mehrkosten entstanden sind. Diese werden nun im Jahr 2012 auf die Versicherten umgelegt. Aber auch Nichtzahler belasten das Budget der privaten Krankenversicherung. Daher wird vermehrt darüber diskutiert, wie mit diesen nicht zahlenden Mitgliedern in Zukunft zu verfahren sei, um weitere Beitragserhöhungen für die anderen Versicherten zu vermeiden.

Ausblick auf das Jahr 2012

Mit dem Jahreswechsel werden auch wieder die Beitragsbemessungsgrenze und die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) den Gehaltsentwicklungen in Deutschland angepasst. So erhöht
sich die Versicherungspflichtgrenze JAEG von 49.500 Euro brutto jährlich auf 50.850 Euro brutto im Jahr. Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wird somit für
Arbeitnehmer weiter erschwert. Die Beitragsbemessungsgrenze, also jene Grenze bis zu der das Einkommen für die Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen wird, erhöht sich von 44.550 Euro brutto im Jahr (3.712,50 Euro monatlich) auf 45.900 Euro (3825,00 Euro im Monat).

J. Wellisch

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