30 Jahre Diskriminierungsschutz: Aktives Handeln ist gefragt
Zum 30-jährigen Bestehen des UN-Übereinkommens CEDAW erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Mitglied im Bundesvorstand und Frauenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Auch 30 Jahre nach der Verfassung des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung von Frauen, kurz CEDAW, wartet das Dokument auf seine endgültige Umsetzung. Auch die Bundesrepublik musste sich bei der letzen Sitzung des CEDAW-Ausschusses im Februar 2009 herber Kritik stellen. Vor allem das eklatante Lohngefälle in Deutschland widerspricht jedem Diskriminierungsschutz. Auch das Fortbestehen von Rechtsnormen wie dem Ehegattensplitting oder der Anrechnung des Partnereinkommens beim Arbeitslosengeld II zementieren traditionelle Rollenbilder, anstatt der gesellschaftlichen Realität in Deutschland Rechnung zu tragen.
Vor allem aber rügte der Ausschuss, dass die Bundesregierung nicht genug aktive Maßnahmen ergreift, um diese Missstände zu beseitigen. Allein vage Formulierungen und Prüfaufträge, wie sie die schwarz-gelbe Koalition nun festgelegt hat, reichen längst nicht aus. Wir fordern von der Bundesregierung ein engagiertes und durchsetzungsstarkes Vorgehen gegen Diskriminierung sowie eine Frauenpolitik, die diesen Namen verdient.“
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