EEH HR Vera: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
Der Schiffsfonds EEH HR Vera ist insolvent. Das Amtsgericht Tostedt hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft am 10. April 2017 eröffnet (Az.: 22 IN 69/17).
Das EEH Elbe Emissionshaus legte den Schiffsfonds EEH HR Vera im Jahr 2009 auf. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Insgesamt sollten rund sechs Millionen Euro bei den Kommanditisten eingesammelt werden. Zur weiteren Finanzierung sollten noch Darlehen in Höhe von rund acht Millionen Euro aufgenommen werden. Die Aussicht auf eine rentable Geldanlage für die Anleger trübte sich schnell ein, da es frühzeitig zu Problemen bei den Auszahlungen gekommen ist. Nun hat das AG Tostest das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der HR „Vera“ GmbH & Co. KG eröffnet. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage rechnen müssen.
Allerdings haben die Anleger auch die Möglichkeit, sich gegen die drohenden Verluste zu wehren. Gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds oder Schiffsbeteiligungen sei es vielfach zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Dies kann dazu führen, dass Ansprüche auf Schadensersatz entstanden sein können. Zur Wahrung und Durchsetzung ihrer Interessen können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
Im Sog der Finanzkrise 2008 geriet auch die Handelsschifffahrt in massive Schwierigkeiten. Die Nachfrage ging zurück und die erforderlichen Charterraten konnten kaum noch erzielt werden. Das führte wiederum auch zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei zahlreichen Schiffsfonds, die oft genug in der Insolvenz endeten.
Als sich die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Handelsschifffahrt bereits abzeichneten, wurde der Schiffsfonds EEH HR Vera zur Beteiligung angeboten. Allerdings hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die bestehenden Risiken ihrer Geldanlage informiert werden müssen. Dazu zählen insbesondere das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und das Totalverlust-Risiko. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken aber oft verschwiegen oder nur unzureichend erwähnt. Ebenso hätten die Anleger über hohe Vermittlungsprovisionen aufgeklärt werden müssen. Ist es zu Fehlern bei der Anlageberatung gekommen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
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