Automatischer Informationsaustausch von Finanzdaten gestartet – Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung
Für Steuerhinterzieher wird die Luft dünner. Am 30. September 2017 startete der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten. Neben Deutschland nehmen zunächst 49 weitere Staaten teil.
Der Start des automatischen Informationsaustausches von Finanzdaten im Steuerbereich bedeutet in vielen teilnehmenden Staaten quasi auch den Abschied vom Bankgeheimnis. Ehemalige Steueroasen sollen weiter ausgetrocknet werden. Für Steuerhinterzieher, die nach wie vor unversteuerte Kapitaleinkünfte im Ausland vor dem deutschen Fiskus verbergen wollen, ist somit die Luft noch dünner geworden und das Risiko der Entdeckung der Steuerhinterziehung weiter gestiegen.
Seit Ende September tauschen die teilnehmenden Staaten Daten über die Konten mit den jeweiligen Heimatländern der Kontobesitzer aus. Zunächst geht es dabei um die Kontobewegungen seit dem Jahr 2016. In einem Jahr werden sich weitere Staaten an dem Informationsaustausch beteiligen, unter ihnen beispielsweise auch die Schweiz. Insgesamt nehmen mehr als 100 Staaten an dem Informationsaustausch teil, um den Kampf gegen internationale Steuerhinterziehung weiter zu forcieren.
Die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte sieht für alle Steuersünder mit unversteuertem Schwarzgeld auf Auslandskonten dringenden Handlungsbedarf. Denn das Risiko der Entdeckung der Steuerhinterziehung steigt. Noch besteht aber die Möglichkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu stellen. Allerdings sollte das nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. Denn eine Selbstanzeige kann nur dann strafbefreiend wirken, wenn sie rechtzeitig gestellt wird, d.h. bevor die Tat durch die Behörden entdeckt wurde. Außerdem muss die Selbstanzeige vollständig und fehlerfrei sein.
Für den Laien sind diese hohen Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige kaum zu überschauen und noch weniger zu erfüllen. Daher sollte auf die kompetente Unterstützung von im Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwälten nicht verzichtet werden. Wer es dennoch auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen aus dem Internet versucht, geht ein hohes Risiko ein, dass ihm Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb misslingt. Denn jeder Fall muss individuell bewertet werden, Lösungen von der Stange gibt es bei der strafbefreienden Selbstanzeige nicht.
Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte können jeden Einzelfall detailliert betrachten und eine maßgeschneiderte Selbstanzeige erstellen, die dann auch strafbefreiend wirken kann.
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