Eine Scheidung der Eltern ist gerade für ein Kind eine schwierige Sache. Daher steht beim Sorgerecht und Umgangsrecht das Kindeswohl an oberster Stelle. Das Kind hat bei einer Scheidung ein Recht darauf, dass sich beide Elternteile um es kümmern und ihr Sorgerecht und Umgangsrecht wahrnehmen. Damit ist sowohl die Mutter wie auch der Vater nicht nur berechtigt mit dem Kind nach der Scheidung umzugehen, sondern sogar gesetzlich verpflichtet.
Was regelt das Sorgerecht?
Eine Scheidung ändert zunächst einmal nichts daran, dass beide Elternteile im Sorgerecht verpflichtet sind, sich um das Kind weiter zu kümmern und zwar nach § 1627 BGB „in eigener Verantwortung und im gegenseitigen Einvernehmen zum Wohl des Kindes“.
Sind sich Mutter und Vater bei der Scheidung einig über das Sorgerecht und Umgangsrecht steht dem auch nichts im Wege. Sind die Eltern nicht verheiratet, hat automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht. Erst wenn die Mutter dem Vater ein Mitsorgerecht einräumt, kann das Sorgerecht auch gemeinsam ausgeübt werden. Der Anspruch auf Umgang mit dem Kind besteht unabhängig vom Sorgerecht.
Das Sorgerecht des Kindes beinhaltet nicht nur die Sorge um das Kind, sondern auch die Sorge um das Vermögen des Kindes und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Beim Aufenthaltsbestimmungsrecht gilt es darüber zu entscheiden, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.
Gerade in diesem Punkt gibt es bei einer Scheidung, was das Sorgerecht und Umgangsrecht betrifft, immer wieder Streit zwischen den Eltern.
Wo lebt das Kind nach der Scheidung?
Am nachvollziehbarsten ist natürlich, wenn das Kind in seiner gewohnten und vertrauten Umgebung bleiben kann. Eine Scheidung ist für das Kind im Normalfall schon traumatisch genug.
Das Sorgerecht des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, ist meist eingeschränkt. Der betreuende Elternteil hat sinnvollerweise Entscheidungsfreiheit in üblichen Situationen, wie der Wahl des Arztes oder der Freizeitaktivitäten des Kindes. Nur bei wichtigen Entscheidungen muss der nicht betreuende Elternteil in die Entscheidung eingebunden werden, wie der Wahl der Schule.
Beantragt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht muss dies schwere Gründe haben, z.B. wenn das Kindeswohl beim anderen Elternteil gefährdet ist, z.B. durch Gewalt.
Ist das Kind 14 Jahre alt, hat es ein Mitspracherecht über das Sorgerecht und bei welchem Elternteil es nach der Scheidung leben möchte.
Wie sieht es aus mit dem Umgangsrecht?
Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen nach der Scheidung. Deshalb haben die Eltern nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, entsprechende Umgangsrechte für den nicht betreuenden Elternteil abzustimmen. In der Regel wird sich hier auf ein Sorgerecht und Umgangsrecht für jüngere Kinder von einmal in der Woche für ein paar Stunden geeinigt. Für ältere Kinder dann auch mit Übernachtung. Hier empfehlen sich klare Absprachen, um Streit zu vermeiden.
Fazit: Sorgerecht und Umgangsrecht zum Wohle des Kindes
Bei der Regelung vom Sorgerecht und vom Umgangsrecht steht klar das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Für das Kind ist es am besten, wenn es in der schwierigen Situation nach der Scheidung in seiner gewohnten Umgebung bleiben kann und sich die Eltern betreffend das Sorgerecht und das Umgangsrecht auf klare Regelungen einigen können.
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Agnes Polewka
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