SWIFT-Abkommen mit schweren Geburtsfehlern

Berlin (pressrelations) –

SWIFT-Abkommen mit schweren Geburtsfehlern

Anlaesslich der Verabschiedung des SWIFT-Abkommens durch den JI-Rat am 30. November 2009 erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Olaf Scholz:

Das vom EU Innen- und Justizministerrat beschlossene Abkommen ist nicht akzeptabel. Es ist ein schwerer Geburtsfehler, dass das Abkommen am letzten Tag vor dem In-Kraft-Treten des Lissabonner-Vertrags ohne Beteiligung des Europaeischen Parlaments durchgeboxt wurde.

Unveraendert ist zu befuerchten, dass massenhaft Daten unverdaechtiger Buergerinnen und Buerger weitergegeben werden.
Eine datenschutzrechtlich saubere und klare Begrenzung der zu uebermittelnden Daten ist nach wie vor ebenso wenig gewaehrleistet, wie ein Auskunftsanspruch gegenueber den zustaendigen Stellen in den Vereinigten Staaten. Diese Maengel sind eine Hypothek fuer kuenftige Verhandlungen mit den USA.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat in der Debatte am 11. November 2009 erklaert, heute werde sie berichten koennen, erfolgreich verhandelt zu haben. Das ist leider nicht der Fall. Vielmehr muessen wir feststellen, dass Deutschland mit seiner Stimmenthaltung das Abkommen trotz unveraendert schwerer Maengel ermoeglicht hat.

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