Hessen übernimmt Rückbürgschaften zu Gunsten der Bürgschaftsbank für Sozialwirtschaft GmbH

Wiesbaden (pressrelations) –

Hessen übernimmt Rückbürgschaften zu Gunsten der Bürgschaftsbank für Sozialwirtschaft GmbH

Finanzminister Weimar: „Hessen verbessert die Kapitalbeschaffung für soziale Institutionen“
Finanzminister Karlheinz Weimar hat heute in Wiesbaden die Übernahme von Rückbürgschaften zu Gunsten der Bürgschaftsbank für Sozialwirtschaft GmbH (BBfS) durch das Land Hessen gebilligt. Damit übernimmt das Land einen Teil der Ausfallrisiken für Kreditgarantien, die die BBfS vergibt. Zu den von dem Institut mit Hilfe von Bürgschaften geförderten Institutionen zählen unter anderem in Hessen Suchthilfeeinrichtungen, heilpädagogische Kindertagesheime, Tagesheime für verhaltensgestörte, lernbehinderte und sprachgestörte Kinder, Waldorfkindergarten und eine Montessori-Schule. „Wir wollen nicht nur Unternehmen durch die Krise helfen, sondern auch sozialen Institutionen, von denen einige derzeit besondere Finanzierungsprobleme haben“, unterstrich der Finanzminister.

Die BBfS wurde 1992 als Selbsthilfeeinrichtung der Freien Wohlfahrtspflege gegründet. Ihr Ziel ist es, sozialen Institutionen durch die Übernahme von Ausfallbürgschaften die Aufnahme von Kreditmitteln zu erleichtern. Die Förderung der BBfS umfasst ein weites Spektrum an sozialen Einrichtungen, Organisationen und Initiativen aus den Bereichen Altenpflege, Jugendhilfe, Beratungsstellen und Therapiestellen für Suchtkranke, Hilfswerke für Strafentlassene sowie Familienbildungs- und Behindertenwerkstätten. Hessen schließt nun als drittes Bundesland nach Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eine Rückbürgschafts-erklärung mit der BBfS ab. „In einer Zeit, in der private Banken eine äußerst restriktive Kreditpolitik betreiben, trägt die Landesregierung zur Verbesserung der operativen Geschäftstätigkeit der BBfS bei“, beschrieb der Finanzminister die Zielsetzung der Rückbürgschaftserklärung. Damit trage die CDU/FDP-Koalition zur Realisierung zahlreicher sozialer Projekte bei. Weimar appellierte an andere Bundesländer und an den Bund, dem Beispiel Hessens zu folgen und ebenfalls Rückbürgschaftsabkommen mit der BBfS abzuschließen. Nur mit einer breiten, bundesweiten Bürgschaftsabsicherung durch die öffentliche Hand sei die sozialpolitisch sinnvolle Geschäftstätigkeit der BBfS langfristig zu erhalten. Weimar: „Nicht nur die gewerbliche Wirtschaft findet in der Landesregierung einen verlässlichen Kooperationspartner, sondern auch die Träger sozialer Einrichtungen.“

Im Detail sieht die Erklärung vor, dass das Land bis zu 50 Prozent der von der BBfS übernommenen Ausfallbürgschaften im Rahmen von Rückbürgschaften übernimmt. Die Erklärung trägt den Charakter eines Pilotprojektes und ist zunächst auf fünf Jahre begrenzt. Der Gesamthöchstbetrag der durch hessische Rückbürgschaften garantierten Mittel beträgt 10 Mio. Euro.

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