Haus und Wohnung vor Blitzeinschlägen schützen
Quelle: ERGO Group
Die Gewitter-Saison 2018 ist eröffnet, das haben die vergangenen Tage gezeigt. Bis Pfingsten sind weiter lokale Unwetter möglich. Und die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen: Es werden voraussichtlich noch viele weitere kommen. 2016 etwa schlugen insgesamt fast eine halbe Million Blitze in Deutschland ein. Sie verursachten dabei laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Schäden in Höhe von 210 Millionen Euro. Wie sich Haus- und Wohnungsbesitzer vor Blitzeinschlägen schützen können und was sie zum Versicherungsschutz wissen sollten, erläutert Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO.
Innerer und äußerer Blitzschutz
Deutschlandweit sind Blitzschutzsysteme in den meisten Gebäuden keine Pflicht. Aus Sicht von Rolf Mertens zu Unrecht: „Schlägt ein Blitz in ein ungeschütztes Haus ein, kann das immense Schäden an Gebäudestruktur und Elektronik verursachen.“ Er rät daher dazu, das eigene Haus oder die Wohnung gegen Gewitter zu wappnen. Empfehlenswert ist eine Kombination aus äußerem und innerem Blitzschutz. Der äußere Blitzschutz, auch Blitzableiter genannt, schützt das Gebäude vor den Auswirkungen eines Blitzschlags, beispielsweise einem Brand. Er besteht aus einer Fangeinrichtung, den Ableitungen und der Erdungsanlage. „Der Blitzableiter verhindert nicht, dass der Blitz einschlägt, er leitet ihn vielmehr kontrolliert in den Boden ab“, erklärt der ERGO Experte. Was viele nicht wissen: Auch Blitzeinschläge in naher Umgebung können mit Spannungen von bis zu 1.000 Volt Schäden an Haus, elektronischen Leitungen oder Elektrogeräten verursachen. Dabei erzeugen die hohen Energiemengen eine Überspannung – und führen häufig zu Kurzschlüssen bei Computer, Fernseher und Co. Daher ist zusätzlich ein innerer Blitzschutz sinnvoll. Er besteht aus einem Überspannungsschutz beziehungsweise Überspannungsableiter im Sicherungskasten, der hohe Spannungen abbaut oder ableitet. Wie so oft gilt auch bei der Installation des Blitzschutzes: Um Fehler zu vermeiden, sollten Hausbesitzer auf Experten vertrauen. Dachdecker oder Elektrofachhändler sind hierfür die richtigen Ansprechpartner.
Vorsichtsmaßnahmen während eines Gewitters
In den eigenen vier Wänden fühlen sich die meisten bei einem Gewitter am sichersten. Laut Mertens besteht mit Blitzableiter und Überspannungsschutz normalerweise auch kein Grund zur Beunruhigung. Dennoch sind einige Vorsichtsmaßnahmen empfehlenswert. Steht ein Unwetter unmittelbar bevor, rät der Experte von ERGO dazu, die Rollläden zu schließen. „So können die Fensterscheiben keinen Schaden nehmen.“ Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich außerdem, alle Elektrogeräte vom Stromnetz zu nehmen. Vorsicht ist generell bei allen Metallleitungen geboten, die von draußen ins Haus führen. Das heißt: Strom-, Gas- und Telefonleitungen nicht benutzen, wenn das Gewitter in unmittelbarer Nähe ist! Denn Blitze können beispielsweise von feuchtem Gras auf Leitungen und Rohre überspringen. Das Telefonieren mit dem Handy, Tablet oder einem schnurlosen Festnetztelefon ist jedoch unbedenklich. Auf eine Dusche oder ein Bad während eines Gewitters sollten Haus- oder Wohnungsbesitzer besser verzichten. Zwar ist die Gefahr eines Stromschlags über das Leitungswasser – vor allem in modernen Häusern – sehr gering, sie ist aber selbst bei geerdeten Badewannen nicht ganz ausgeschlossen. „Unwetter-Profis“ haben übrigens immer eine Taschenlampe griffbereit, um im Falle eines Stromausfalls nicht im Dunkeln zu tappen.
Gut versichert gegen Blitz und Co.
Gewitter können große Schäden verursachen, deren Beseitigung teuer werden kann. Ein ausreichender Versicherungsschutz zahlt sich dann aus. Eine Wohngebäudeversicherung ist dabei ein absolutes Muss. „Schlägt ein Blitz ins Haus ein und löst einen Brand aus, deckt die Versicherung bei Vereinbarung der Gefahr ,Feuer“ den Schaden am Gebäude ab. Mitversichert sind dann auch Schäden durch Bäume, die gewitterbedingt auf die Immobilie gestürzt sind“, erläutert Mertens. Sinnvoll ist es laut dem ERGO Experten darüber hinaus, wenn die Police die Gefahr „Sturm“ einschließt. Dann springt die Versicherung auch ein, wenn ein Sturm ab Windstärke acht (mind. 63 km/h) Schäden an der Immobilie hinterlässt. Für Schäden an Möbeln im Haus oder in der Wohnung haftet dagegen eine Hausratversicherung. Sie kommt – bei Vereinbarung – beispielsweise dann zum Tragen, wenn ein Blitz einen Überspannungsschaden an Elektrogeräten verursacht hat. „Um im Fall der Fälle nicht auf hohen Kosten sitzen zu bleiben, empfiehlt es sich, regelmäßig seinen Versicherungsschutz zu prüfen und gegebenenfalls an die aktuelle Situation anzupassen“, so Rolf Mertens.
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Mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zählt die ERGO Versicherung zu den führenden Schaden-/Unfall-Versicherern am deutschen Markt. Sie bietet ein umfangreiches Portfolio von Produkten und Serviceleistungen für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an. Ihre zertifizierte Schadenregulierung sorgt für die zügige Abwicklung von Schadenmeldungen. Unter der Marke D.A.S. bietet die ERGO Versicherung seit 2015 auch Rechtsschutzprodukte an. Sie verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung.
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