SWIFT-Abkommen: Koalition missachtet Schutz sensibler Buergerdaten

Berlin (pressrelations) –

SWIFT-Abkommen: Koalition missachtet Schutz sensibler Buergerdaten

Zum heutigen Beschluss der Justiz- und Innenminister Europaeischen Union und der Stimmenthaltung des Bundesinnenministers de Maizière ueber das SWIFT-Abkommen erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerold Reichenbach:

Das nunmehr auch mithilfe der deutschen Bundesregierung beschlossene SWIFT-Abkommen stellt einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Buerger der Europaeischen Union dar.
Gleichzeitig wird noch schnell vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon versucht die neugeschaffenen Rechte des Europaparlaments auszuhebeln, indem dieses Abkommen noch vorher in einem verkuerzten Verfahren durch die Minister der EU-Mitgliedsstaaten beschlossen wird. Dadurch wurde den von den Buergerinnen und Buergern der EU-Mitgliedsstaaten gewaehlten Vertretern die Wahrnehmung wichtiger Rechte vorenthalten.

Die Stimmenthaltung des Bundesinnenministers ueber das SWIFT-Abkommen fuer die Uebermittlung von Finanztransferdaten an die USA beim heutigen Treffen der Justiz- und Innenminister der Europaeischen Union kann deshalb nur als laecherlicher Versuch der neuen Bundesregierung gewertet werden, dem Buerger Glauben zu machen, dass man gegen dieses Abkommen und fuer die Buergerrechte des Einzelnen sei.

Gleichzeitig versucht die schwarz-gelbe Regierung damit ueber die in den eigenen Reihen vorhandene Kritik hinwegzugehen. Das von Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gefuehrte Bundesjustizministerium sowie die Bundeslaender sprachen sich bis vor kurzem noch gegen eine Unterzeichnung des Abkommens aus.
Die FDP hat hier ihren Kampf fuer die persoenlichen Freiheitsrechte der Buergerinnen und Buerger Deutschlands dem Sicherheitsdenken der Union geopfert. So schnell wie die FDP ist noch niemand in Sachen Datenschutz vom Tiger zum Bettvorleger geworden.

Das Abkommen entspricht weder den Datenschutzstandards Deutschlands noch denen der Europaeischen Union. Nicht nur die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Laender, sondern auch deutsche Banken und Sparkassen bemaengeln, dass betroffene Bankkunden sich nicht ausreichend vor unerwuenschtem Auskundschaften schuetzen koennen. Ausserdem gibt es in der nun beschlossenen Fassung nur einen unzureichenden Rechtsschutz fuer die Betroffenen. Ebenso ist die Einsichtnahme nicht ausdruecklich auf SWIFT begrenzt, so dass Daten an Drittstaaten ohne mit Europa vergleichbaren Datenschutzstandard weitergegeben werden koennen, auch wenn dies im Abkommentext ausgeschlossen ist.

Dass die Bundesregierung mit ihrer Enthaltung in Bruessel das Inkrafttreten ermoeglicht hat, zeigt welchen Stellenwert der Schutz sensibler Buergerdaten in dieser Koalition hat. Da bleibt auch die vorlaeufige Begrenzung auf neun Monate kein Trost.
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