Bei Flugverspätung Entschädigung schnell erhalten – so geht´s!

Bei Flugverspätung Entschädigung schnell erhalten – so geht´s!

Kommt Ihr Flieger viel zu spät am Urlaubsziel an, haben Sie oft das Recht auf eine Entschädigungszahlung. Das gilt auch bei einem Flugausfall. Wie Sie bei Flugverspätung Entschädigungen erhalten, welche Fluggastrechte Sie grundsätzlich haben und wie Sie sich bei einem Ausfall Ihres Ferienfliegers verhalten sollten, erfahren Sie in folgendem Ratgeberartikel:

https://www.finanzen.net/ratgeber/reise/flugverspaetung

Entschädigung bei Flugverspätung – Darum geht es

Bei einer Flugverspätung haben Reisende oft das Recht auf eine finanzielle Entschädigung zwischen 200 und 600 Euro. Bereits ab zwei Stunden Versoätung muss die Fluglinie für Ihre Verpflegung sorgen und Ihnen Kommunikationsmöglichkeiten bereitstellen.

!Aber: Wenn Ihr Flug aufgrund „außergewöhnlicher Umstände“ verspätet gestartet bzw. gelandet ist, ist die Fluggesellschaft nicht zu einer Entschädigungszahlung verspflichtet.

!Tipp: Wie Sie Schritt für Schritt vorgehen, um bei Flugverspätung oder Flugausfall Geld zurückzubekommen haben wir in unserem Ratgeber ausführlich erklärt.

Flugverspätung – Ihr Recht auf Entschädigung

Ob Ihnen eine Entschädigung bei Flugverspätung zusteht, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: Einerseits ist der Grund für die Verspätung entscheidend, andererseits die Dauer Ihrer Flug Verspätung.

Zunächst die schlechte Nachricht: Fluggesellschaften zahlen grundsätzlich keine Entschädigung, wenn die Flug Verspätung durch sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ entstanden ist. Diese sehr ungenaue Formulierung besagt, dass nur die Ursachen einer Flug Verspätung als außergewöhnlich anzusehen sind, für die die betreffende Fluggesellschaft nicht verantwortlich gemacht werden kann. Gibt es also „außergewöhnliche Umstände“ für die Verspätung Ihres Ferienfliegers, steht Ihnen als Fluggast in der Regel keine Ausgleichszahlung zu.

Und nun die gute Nachricht: Verspätet sich Ihr Flug nicht wegen außergewöhnlicher Umstände, können Sie zwischen 200 und 600 Euro von der Fluggesellschaft als Entschädigung erhalten – und das bereits ab einer zweistündigen Verspätung. Vorraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat oder Sie von einem europäischen Flughafen abgeflogen sind.

Wie hoch Ihre Entschädigung letztlich ausfällt richtet sich nach der genauen Verspätungszeit und der Länge Ihrer Flugstrecke. Bis zu einer Strecke von 1.500 Kilometern erhalten Sie bis zu 250 Euro Entschädigung. Ab einer Flugstrecke von 1.500 Kilometern können Sie bereits bis zu 400 Euro erhalten. Ab 3.500 Kilometern Flugdistanz steigt Ihre mögliche Ausgleichszahlung auf bis zu 600 Euro an.

Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie in folgendem Ratgeber Artikel:

https://www.finanzen.net/ratgeber/reise/flugverspaetung