Schwarz-Gelb verhindert gerechte Aufteilung der Gewerbesteuer bei Solarstrom

Berlin (pressrelations) –

Schwarz-Gelb verhindert gerechte Aufteilung der Gewerbesteuer bei Solarstrom

Anlaesslich der Ablehnung eines Aenderungsantrages der SPD-Bundestagsfraktion zur steuerlichen Besserstellung von Standortgemeinden mit Photovoltaik-Freiflaechenanlagen durch Schwarz-Gelb erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Dirk Becker:

Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich fuer eine Aufteilung der Gewerbesteuereinnahmen aus Photovoltaik-Freiflaechenanlagen zwischen den beteiligten Kommunen aus. Dazu hat sie heute im Umweltausschuss des Deutschen Bundestag einen Aenderungsantrag zum Entwurf eines Wachstumsbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung eingebracht.

Wir wollten mit unserer Initiative eine gerechte Verteilung der Gewerbesteuereinnahmen zwischen der Gemeinde mit dem Firmensitz und der Anlagen-Standortgemeinde in einem anteiligen Verhaeltnis von 30:70 erreichen. Dies ist eine wesentlich wirksamere Massnahme zur Beschleunigung des Wachstums im Bereich der Erneuerbaren Energien als das, was die Koalition in diesem Gesetz zu bieten hat.

Bisher stehen die vollen Einnahmen aus der Gewerbesteuer alleine der Kommune mit dem Firmensitz zu. Kommunen, in denen sich die Stand-orte der stromerzeugenden Anlagen wie zum Beispiel groessere Freiflaechenanlagen befinden, gehen demnach leer aus.
In der Praxis besteht darin oftmals ein Hindernis fuer die Ausweisung neuer Vorranggebiete fuer Freiflaechenanlagen.

Im Umweltausschuss hat die Mehrheit aus CDU/CSU sowie FDP aus parteitaktischen Gruenden diesen sinnvollen Regelungsvorschlag abgelehnt. Abgeordnete der Union hatten mit Blick auf den eigenen Wirtschaftsfluegel die Befuerchtung, die Marktsituation von Photovoltaik zu verbessern und damit der Kampagne gegen die aus ihrer Sicht ueberfoerderten Solarenergie in Deutschland entgegen zu wirken.

Bereits in der letzten Legislaturperiode hatte der Deutsche Bundestag auf Initiative der SPD-Fraktion eine Sonderregelung im Gewerbesteuergesetz fuer Windenergieanlagen beschlossen. Und schon damals scheiterte die Ausweitung der Regelung auch auf die Photovoltaik an der Union. So etwas kann man nur noch verstehen als Klientelpolitik fuer die grossen Stromerzeuger und gegen den breiten deutschen Mittelstand in der Solarbranche mit seinem vielen hundert Firmen.

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