Union bricht Wahlversprechen zum Mindestlohn
Anlaesslich der gestrigen Entscheidung des Koalitionsausschusses, einem Mindestlohn fuer die Abfall- und Entsorgungsbranche vorerst nicht zuzustimmen, erklaert die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und der zustaendige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Umwelt Gerd Bollmann:
Dies ist ein Schlag ins Gesicht der 160.000 Beschaeftigten in der Abfallwirtschaft. Die angekuendigte Vertagung auf unbestimmte Zeit droht eine Vertagung auf den Sankt Nimmerleinstag zu werden. Die Bundeskanzlerin laesst sich von der FDP vorfuehren und in den Bruch eines Wahlversprechens treiben.
Vor der Bundestagswahl haben Angela Merkel und die Union noch versprochen, dass es bei den vereinbarten Mindestloehnen bleibt.
Der Mindestlohn fuer die Abfallbranche gehoert in diese Kategorie der vereinbarten Mindestloehne. Noch im August 2009 hatte sich der Tarifausschuss im Bundesarbeitsministerium fuer die Lohnuntergrenze der Abfall- und Entsorgungsbranche ausgesprochen. Der Mindestlohntarifvertrag, der eine Hoehe von 8,02 Euro vorsieht, muesste nur noch laut den gueltigen gesetzlichen Bestimmungen von der Arbeitsministerin Ursula von der Leyen per Verordnung fuer allgemeinverbindlich erklaert werden. Die weitere Festlegung im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Regierung, wonach stets das Kabinett einvernehmlich einem Mindestlohn zustimmen muss, ist eine weitere Huerde und steht nicht im Einklang mit den Versprechen der Bundeskanzlerin.
Dass Herr Bruederle nun dieses vereinbarte Verfahren per Veto torpedieren kann, ist eine Provokation fuer den Tarifausschuss, der sich in langen Verhandlungen auf einen Kompromiss geeinigt hat, der fuer Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragbar ist. Die FDP tritt die Tarifhoheit mit Fuessen und dabei die Wahlversprechen der Union gleich mit in die Tonne.
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