Ein Start ohne Hindernisse
Welche Versicherungen wichtig sind und wie die Altersvorsorge in der Schweiz funktioniert, erklärt Versicherung-Schweiz.ch.
Krankenversicherung
Seit dem Jahr 1996 besteht eine obligatorische Krankenversicherung für jeden Einwohner der Schweiz, die vom Krankenversicherungsgesetz (KVG) vorgeschrieben ist. Jeder neu aus dem Ausland zugezogene Einwohner hat lediglich drei Monate Zeit, sich für eine obligatorische Krankenversicherung zu entscheiden. Es empfiehlt sich jedoch bei einem Zuzug schnellstmöglich sich bei einer Krankenkasse zu versichern. Ausschlaggebend für den Versicherungsbeginn ist immer das Datum der Einreise.
Wer in der Schweiz wohnt, hat ein Anrecht darauf, in die Grundversicherung aufgenommen zu werden. Die sogenannte Grundversicherung umfasst die wichtigsten Leistungen der medizinischen Grundversorgung. Die Leistungen in der Grundversicherung (KVG) der einzelnen Versicherer sind identisch.
Umfassendere Leistungen bieten die Zusatzversicherungen der verschiedenen Versicherer. Je nach Tarif bieten diese eine Kostenbeteiligung, z.B. für Sehhilfen, Zahnarztkosten, Unterbringung in einem Zweibettzimmer oder Behandlung durch den Chefarzt.
Privathaftpflichtversicherung
Neben der Krankenversicherung gehört die Privathaftpflichtversicherung mit zu den wichtigsten Versicherungen. Unfälle im Alltag passieren schnell und werden oft teuer. Mit einer Privathaftpflichtversicherung ist man gegen Schäden an Dritten versichert. Die Deckungssumme sollte hoch genug sein, um auch grössere Schäden abzudecken. Die meisten Versicherungen bieten Versicherungssummen zwischen 3 bis 10 Millionen Franken an. Mit einer Versicherungssumme von 10 Millionen Franken ist man auch gegen hohe Schadensansprüche ausreichend geschützt.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung schützt bewegliche Gegenstände im Haushalt, die infolge eines Brandes, Einbruchs oder Wasserschadens beschädigt oder zerstört werden können.
Bei einem Zuzug wird empfohlen, möglichst zeitnah eine Hausratversicherung abzuschliessen. Wie bei der Privathaftpflichtversicherung, gibt es bei der Hausratversicherung ebenfalls eine Versicherungssumme. Die Versicherungssumme sollte sich am Wert der beweglichen Gegenstände bemessen.
Motorfahrzeugversicherung
Bringt man beim Zuzug in die Schweiz ein Fahrzeug mit und meldet es hier an, bedarf es per Gesetz einer Motorfahrzeugversicherung. Gemeint ist damit die Haftpflichtversicherung für Autofahrer. Diese Versicherung deckt Schäden, die an Dritten oder deren Eigentum durch das eigene Kraftfahrzeug entstehen. Soll auch höhere Gewalt wie Unwetter oder Diebstahl versichert sein, kann man eine Teilkaskoversicherung abschliessen. Schäden am eigenen Fahrzeug ohne Einwirkung Dritter können von einer Vollkaskoversicherung übernommen werden.
Rechtsschutzversicherung
Die Kosten für juristischen Beistand oder das Führen eines Verfahrens in der Schweiz sind hoch. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für juristische Beratung und anfallende Gerichtskosten. Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung unbedingt auf freie Anwaltswahl achten. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung gibt es als separate Versicherung oder als Kombipaket in einer Rechtsschutzversicherung.
Für Fahrzeughalter kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bei einem Schadenfall nützlich sein. Bei Verwicklung in einen Unfall hilft die Verkehrsrechtsschutzversicherung, den Anspruch auf Schadenersatz und ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren. Auch bei Strafverfahren infolge Verletzung der Strassenverkehrsregeln – und dies sogar, wenn man zu Fuss oder mit dem Tram unterwegs ist, unterstützt Sie der Verkehrsrechtsschutz.
Altersvorsorge – Das 3-Säulen-Prinzip
Wer in der Schweiz lebt und arbeitet, kann für das Alter auf verschiedene Weise vorsorgen. Vom Staat vorgegeben ist hier das Drei-Säulen-Prinzip: Die Altersvorsorge besteht aus drei Bestandteilen, zwei davon sind obligatorisch, die dritte Säule ist freiwillig.
Erste Säule – Obligatorische Altersvorsorge für alle in der Schweiz lebenden Personen
Die erste Säule besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung. Diese Versicherung beinhaltet Leistungen im Fall von Invalidität und Erwerbslosigkeit sowie Erwerbsersatz bei Zivil- und Militärdienst und im Mutterschutz. Personen, welche erwerbstätig sind, müssen Beiträge an die AHV/IV/EO entrichten. Bei Angestellten werden die Beiträge direkt vom Lohn abgezogen. Selbstständige und nicht erwerbstätige Personen müssen sich bei der Ausgleichskasse anmelden.
Zweite Säule – Obligatorische Altersvorsorge für Erwerbstätige
Die zweite Säule (berufliche Vorsorge) besteht aus kapitalgedeckten Versicherungen, die die Lebenshaltungskosten der berufstätigen Bevölkerung abdecken sollen. Die Beträge für die Einzahlungen in Säule 2 werden monatlich direkt vom Bruttolohn abgezogen.
Die Leistungen aus der ersten und zweiten Säule liegen im Rentenalter zusammen bei 60-70% des zuletzt verdienten Lohnes. Wer im Alter also keine deutlichen Einbussen hinnehmen möchte, sollte auch rechtzeitig eine private Altersvorsorge abschliessen.
Dritte Säule – Freiwillige Altersvorsoge in verschiedenen Formen
Die dritte Säule, der freiwillige Teil der Altersvorsorge, teilt sich auf in Säule 3a und Säule 3b:
Säule 3a – gebundene Selbstvorsorge für Erwerbstätige
Sie besteht aus der privaten Altersvorsorge in Form von Versicherungen oder Konten. Schweizer Banken und Versicherungen bieten hierfür eine Vielzahl unterschiedlicher Produkte an. In diese Vorsorge eingezahlte Beträge können bis zu einem bestimmten Maximalbetrag von der Steuer abgesetzt werden, der jährlich neu festgesetzt wird. Im Jahr 2019 liegt der Maximalbetrag für Angestellte bei 6826 Franken. Selbstständig Erwerbstätige können sogar deutlich höhere Beträge von der Steuer absetzen. Die Bezeichnung gebunden benutzt man, da über die Beträge nicht jederzeit frei verfügt werden kann.
Säule 3b – ungebundene Selbstvorsorge für alle
Weitere Produkte zur privaten Altersvorsorge können ebenfalls abgeschlossen und in unbegrenzter Höhe bedient werden. Hier kann man aus allen angebotenen Produkten zur privaten Vorsorge auswählen, wie Sparkonten, Aktien oder Lebensversicherungen. Die dort eingezahlten Beträge sind nicht steuerlich absetzbar, bieten aber oft einen höheren Ertrag als die Produkte aus Säule 3a. Zudem kann man Höhe und Häufigkeit der Einzahlungen selbst bestimmen und über das angesparte Guthaben frei oder nach einer kurzen Kündigungsfrist verfügen – man muss dafür also nicht zwingend das Rentenalter erreicht haben.
„Neu in der Schweiz? – Ein Start ohne Hindernisse“ auf Versicherung-Schweiz.ch
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