Urlaub mit Unterstützung vom Finanzamt für Menschen mit Behinderung

Onlineportal SteuerGoldies von Wolters Kluwer

Mannheim, 18. Juli 2019. Menschen mit Behinderung, die bei Reisen auf eine Begleitperson angewiesen sind, können deren Reisekosten in der Steuererklärung angeben und so Geld sparen. Worauf Betroffene achten müssen, um eine maximale Erstattung zu erzielen, erklären die Experten des Onlineportals SteuerGoldies, Teil des Informations- und Lösungsanbieters Wolters Kluwer Tax & Accounting.
Für einen ständig auf Hilfe angewiesenen Menschen mit Behinderung bleibt eine Reise oft ein Traum. Häufig können sie nur in Urlaub fahren, wenn sie sich von einer Pflegeperson begleiten lassen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten können im Rahmen der Steuererklärung bei den sogenannten außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden. „Dann sind bis zu 767 Euro für höchstens eine Urlaubsreise im Jahr abziehbar – und zwar zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag“, erklärt Maike Backhaus, Redakteurin beim Online-Portal SteuerGoldies.de. Zu den Kosten für eine notwendige Reisebegleitung zählen jedoch nur die zusätzlichen Aufwendungen. Deshalb sind die für die Begleitperson anfallenden Kosten aufzuteilen: Reisekosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Fahrt bzw. Flug dürfen geltend gemacht werden, während das Entgelt für die tägliche Pflege und Betreuung bereits mit dem Behinderten-Pauschbetrag abgegolten und daher an dieser Stelle nicht erneut abziehbar ist.

Problematisch: Ehe- oder Lebenspartner als Begleitperson
Übernimmt eine „fremde“ Person die Begleitung, ist der Abzug der Kosten unproblematisch. Skeptisch wird der Fiskus, wenn es sich bei der Begleitperson um den Ehe- oder Lebenspartner handelt. Der Finanzbeamte verweigert dann oft den Abzug der Kosten mit dem Argument, dass der Partner aus eigenem Interesse an der Reise teilgenommen hat. Doch selbst dann lässt sich unter Umständen noch sparen: Sind für die Begleitperson aufgrund der Behinderung höhere Kosten angefallen, dann sollten diese als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, rät die Steuer-Expertin. Denn solche Kosten gelten als behinderungsbedingter Mehrbedarf, den der Bundesfinanzhof, das höchste deutsche Finanzgericht, auch bei einer gemeinsamen Reise von Ehepartnern zum Abzug zulässt.

Wichtige Formalien für den Nachweis
Um die Kosten abzusetzen, muss die Notwendigkeit ständiger Begleitung mit einem amtsärztlichen Attest nachgewiesen werden, das unbedingt vor Antritt der Reise ausgestellt worden sein muss. Die Vorlage des Schwerbehindertenausweises reicht aus, wenn dort das Merkzeichen „H“ oder „G“ und zusätzlich das Merkzeichen „B“ sowie der Hinweis „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ eingetragen sind. Generell raten die SteuerGoldies-Experten: Wer unsicher ist, ob bestimmte Kosten abziehbar sind, sollte trotzdem die erforderlichen Belege sammeln und den Antrag stellen. Einen Versuch ist es immer wert!

SteuerGoldies.de: Im Rentenalter keine unnötigen Steuern zahlen!
Auf SteuerGoldies.de finden Rentner praktische Tipps, Rechner und Softwarelösungen rund um die Themen Steuern und Geld im Alter. Die Experten der Akademischen Arbeitsgemeinschaft, Teil des Informations- und Lösungsanbieters Wolters Kluwer Tax & Accounting, adressieren mit dem Online-Portal SteuerGoldies.de die speziellen Bedürfnisse von Menschen im besten Alter: Mit einem praktischen Rentenrechner können sie ganz einfach selbst ermitteln, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Bei Bedarf können sie die vielfach ausgezeichnete Software SteuerSparErklärung für Rentner direkt herunterladen, um ihre Steuererklärung schnell, einfach und mit maximaler Steueroptimierung zu erledigen.

Die Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbH ist Teil von Wolters Kluwer, eines führenden globalen Anbieters von Informationen, Softwarelösungen und Services in den Bereichen, Tax & Accounting (Steuern und Rechnungswesen), Risiko- und Compliance-Management, Finanzen und Recht und Gesundheit. Seit 40 Jahren unterstützt die Akademische Arbeitsgemeinschaft Verbraucher mit Tipps und Hilfestellungen rund um die Themen Steuern und Geld – mit Loseblattwerken, Büchern, Broschüren, Software-Produkten und digitalen Inhalten. Der Newsbereich der Webseiten bietet fundierte Informationen über aktuell diskutierte Urteile und deren Auswirkungen auf den Verbraucher. Weitere Informationen finden Sie unter: www.steuertipps.de, www.steuergoldies.de, www.steuerhelden.de und www.geldtipps.de
Wolters Kluwer ist ein führender globaler Anbieter von Informationen, Softwarelösungen und Services in den Bereichen, Tax & Accounting (Steuern und Rechnungswesen), Risiko- und Compliance-Management, Finanzen, Recht und Gesundheit. Wir unterstützen unsere Kunden im täglichen Geschäft und in der Entscheidungsfindung durch Lösungen, die fundiertes Fachwissen mit hochentwickelter Technologie und spezialisierten Services verbinden.
Das Unternehmen mit Hauptsitz in Alphen aan den Rijn (Niederlande) ist weltweit in 40 Ländern in marktführenden Positionen vertreten, bedient Kunden in 180 Ländern und beschäftigt 19.000 Mitarbeiter weltweit. Wolters Kluwer erzielte 2018 einen Umsatz in Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Die Aktien von Wolters Kluwer sind an der Euronext Amsterdam (WKL) gelistet und werden im AEX- und im Euronext 100-Index geführt. In den Vereinigten Staaten wird die Aktie im Rahmen eines ADR-Programms auf dem Over-the-Counter-Markt gehandelt (WTKWY). Weitere Informationen finden Sie unter: www.wolterskluwer.com und www.wolterskluwer.de

Firmenkontakt
Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbH (AAV):
Maike Backhaus
Janderstraße 10
68199 Mannheim
+49 621 8626 – 262
maike.backhaus@wolterskluwer.com
https://www.steuertipps.de/

Pressekontakt
Wolters Kluwer Software und Service GmbH
Friedrich Koopmann
Stuttgarter Str. 35
71638 Ludwigsburg
0049 89 36007 3661
friedrich.koopmann@wolterskluwer.com
http://www.addison.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.