Volksbegehren Nichtraucherschutz

München (pressrelations) –

Volksbegehren Nichtraucherschutz

Joachim Herrmann: „Bayerische Staatsregierung wird Volksbegehren “Nichtraucherschutz“ unverzüglich entsprechend der Gesetzeslage behandeln“

„Die Bayerische Staatsregierung wird ihre Stellungnahme zum Volksbegehren “Nichtraucherschutz“ unverzüglich in ihrer ersten Sitzung nach der offiziellen Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Landeswahlausschuss beschließen und dem Landtag zuleiten.“ Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute angekündigt.

Der Landeswahlausschuss werde am 21. Dezember zusammentreten und das Endergebnis des Volksbegehrens offiziell feststellen. Entsprechend der Gesetzeslage werde die Bayerische Staatsregierung das Volksbegehren in ihrer ersten Sitzung nach Bekanntgabe des Ergebnisses behandeln, also voraussichtlich am 12. Januar 2010. Dabei werde sie ihre Stellungnahme zu dem Volksbegehren beschließen und diese dann unverzüglich dem Bayerischen Landtag zuleiten.

Herrmann: „Der Landtag hat dann drei Monate Zeit, das Volksbegehren “Nichtraucherschutz“ zu behandeln. Es ist seine freie Entscheidung, ob er diesen Zeitraum ausschöpft oder nicht. Spätestens drei Monate nach der Entscheidung des Landtags findet dann der Volksentscheid statt. Die Bayerische Staatsregierung wird in jedem Fall unverzüglich entsprechend der Gesetzeslage handeln.“

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