Religionsfreiheit ist Menschenrecht

Berlin (pressrelations) –

Religionsfreiheit ist Menschenrecht

Internationaler Tag der Menschenrechte

Zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember erklärt die Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Ingrid Fischbach MdB:

Einmal mehr muss zum Tag der Menschenrechte an die Bedeutung der Religionsfreiheit erinnert werden.

Religionsfreiheit umfasst das Recht, seinen Glauben öffentlich und gemeinsam mit anderen zu bekennen. Dazu gehört auch, dass Menschen dort Kirchen oder Moscheen errichten dürfen, wo sie leben.

Wir dürfen nicht tatenlos hinnehmen, dass in vielen Staaten der Welt Menschen auf Grund ihres Glaubens benachteiligt und mit Gewalt bedroht und verfolgt werden. Es sind Christen, die weltweit am meisten bedrängt werden. Das Ausmaß der Diskriminierung auf Grund der Religionszugehörigkeit reicht von der Benachteiligung auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, dem Verbot der öffentlichen Religionsausübung bis zu Folter, Entführung und Mord.

Politik, Kirchen und Medien sind gefordert, das Bewusstsein wachzuhalten, dass Religionsfreiheit ein unveräußerliches Menschenrecht ist.

Dieses Menschenrecht muss weltweit durchgesetzt werden. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag ausdrücklich festgehalten, dass wir uns auch in unseren auswärtigen Beziehungen gegen jegliche religiöse Diskriminierung wenden.

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