Per Beschluss des Bundesrates vom 09.10.2020 kann das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) voraussichtlich wie geplant am 01.12.2020 inkrafttreten. Das WEG-Recht wird mit dem grundlegend reformiert, um dem aufgrund des demografischen Wandels gesteigerten Bedürfnis, Wohnungen barrierereduzieernd aus- und umzubauen, zu begegnen. Weiterhin ist für die Erreichung der Klimaziele die energetische Sanierung von Bestandgebäuden unerlässlich. Neben den Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zur energetischen Sanierung sieht das WEMoG auch für die Errichtung von Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität Eingriffe in die Bausubstanz vor.
Was sich seit dem Entwurf des Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) vom 28.03.2020 geändert hat und welche grundsätzlichen Veränderungen das WEMoG im Vergleich zum alten Wohnungseigentumsgesetz mit sich bringt, lässt sich etwa prima in einer Gegenüberstellung des Verbandes der Immobilienverwalter, NRW (VDIV) nachlesen.
WEMoG vereinfacht Sanierung und Modernisierung
Nach § 20 Abs. 1 des WEMoG sind Beschlussfassungen über die Durchführung baulicher Veränderungen am Gemeinschaftseigentum oder die Gestattung baulicher Veränderungen künftig mit einfacher Mehrheit möglich, ohne dass es auf die Zustimmung aller von einer Maßnahme beeinträchtigten Eigentümer ankommt.
Weiterhin enthalten sind im Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz unterschiedliche Verteilschlüssel, wodurch die Beschlussfassung leichter wird, die Kosten dann ggf. aber auch, da unter Umständen nicht mehr alle Parteien die Kosten zu tragen haben.
Ebenfalls im WEMoG enthalten ist, dass jedem Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf eingeräumt wird, ihm auf eigene Kosten den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, einen barrierefreien Aus- und Umbau, Maßnahmen zum Einbruchsschutz sowie zum Zugang zu einem schnellen Internetanschluss zu gestatten, um die Sanierung und Modernisierung von Wohnungseigentumsanlagen zu vereinfachen und die Elektromobilität zu fördern.
Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz bringt Anspruch auf zertifizierten Verwalter
Bei den Beratungen über die WEG-Reform war ein zentraler Streitpunkt, ob ein verpflichtender Sachkundenachweis für gewerbliche Verwalter eingeführt wird, wie dies der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) seit Jahren fordert.
Herausgekommen ist mit §26 a des WEMoG eine Rolle des „zertifizierten Verwalters“, wonach sich jeder so bezeichnen darf,
„[…], wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.“
Weitere Änderungen durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz
In vielen Punkten wurden Anpassungen zu Verwalter-Fragen vorgenommen, hier geht um die Gemeinschaft als Träger der Verwaltung, Mehr Befugnisse für Verwalter, Außenvollmacht für Verwalter, dass Eigentümerversammlungen und Beschlussfassung vereinfacht werden und die Beschluss-Sammlung wird doch nicht abgeschafft wird. Modernisiert wurde ebenso das Recht auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen, Flexiblere Entscheidung über Kostentragung, die flexiblere Ausgestaltung des Verwaltungsbeirat, die Einfachere Abberufung des Verwalters, die Anfechtungsklage gegen die Gemeinschaft und die Abschaffung der Kostenentscheidung zulasten des Verwalters.
Weitere Änderungen betreffen die Grundbucheintragung vereinbarungsändernder Beschlüsse, werdende Wohnungseigentümergemeinschaft, Erweiterung der Sondereigentumsfähigkeit, Gegenstand und Inhalt der Jahresabrechnung, Entziehung des Wohnungseigentums und insgesamt die Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Endgültige Fassung des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz
Die Änderungen durch die WEG-Reform ergeben sich aus der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Fassung des WEMoG (pdf).
Weiterer Zeitplan der WEG-Reform
Wenn das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz im Oktober im Bundesgesetzblatt verkündet wird, könnten die Änderungen am Wohnungseigentumsrecht zum 1.12.2020 in Kraft treten.
Nachdem am 17.9.2020 der Bundestag der Reform schließlich in zweiter und dritter Lesung zugestimmt hat, konnte nun am 9.10.2020 der Bundesrat endgültig grünes Licht geben.
Wie wirkt sich das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz für Eigentümer aus?
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