Batteriegesetz: IT-Recht Kanzlei bietet Muster „Hinweis zur Batterieentsorgung“ für Online-Händler an

Am 01.12.2009 tritt das Batteriegesetz (BattG) in Kraft und ersetzt die bisher geltende Batterieverordnung. Die IT-Recht Kanzlei hat hierzu bereits mehrfach ausführlich informiert. Online-Händler, die Batterien (oder Elektrogeräte, die Batterien enthalten) verkaufen, haben Endnutzer über die Entsorgung von Batterien zu informieren. Die IT-Recht Kanzlei bietet über ihren Shop das Muster „Hinweis zur Batterieentsorgung“ zum Kauf an.
Insbesondere haben Händler die Endnutzer darauf hinzuweisen,

?dass Batterien nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden können,
?dass der Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet ist,
?welche Bedeutung die durchgestrichene Mülltonne (Symbol nach § 17 Absatz 1 BattG) hat sowie welche Bedeutung die nachfolgenden chemischen Zeichen haben: Hg, Cd, Pb (Zeichen nach § 17 Absatz 3 BattG). Hintergrund: Mit diesen Zeichen werden diejenigen Batterien gekennzeichnet, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten. Das chemische Zeichen (Cd, Hg oder Pb) wird unter der durchgestrichenen Mülltonne abgebildet. Die Abmessung des chemischen Zeichens hat mindestens eine Fläche von einem Viertel der Fläche der durchgestrichenen Mülltonne einzunehmen.
Wichtiger Hinweis: Dieselben Hinweispflichten sieht übrigens auch die noch geltende Verpackungsverordnung vor. Neu ist, dass das Batteriegesetz nun explizit regelt, dass Online-Händler die Hinweise in den von ihnen „verwendeten Darstellungsmedien“ zu geben oder sie der Warensendung schriftlich beizufügen haben (vgl. hierzu die Handlungsanleitung, s.u.).

Weitere Informationen zum Batteriegesetz finden Online-Händler hier.

Handlungsanleitung zum rechtssicheren Umgang mit dem Muster der IT-Recht Kanzlei
?Betreiber von Online-Shops wird empfohlen, das Muster entweder an gut sichtbarer Stelle in ihrem Shop unter dem Button „Batterieentsorgung“ zu veröffentlichen oder schriftlich der jeweiligen Warensendung beizufügen.
?Betreibern von eBay- (oder vergleichbaren) Präsenzen wird geraten in der eBay-Artikelbeschreibung auf die Mich-Seite oder eine eBay-Shopseite wie folgt zu verlinken: „Informationen zur Entsorgung von Batterien finden Sie hier“ –> Auf der verlinkten Seite ist sodann der komplette Mustertext abzulegen. Alternativ können eBay-Händler das Muster schriftlich der jeweiligen Warensendung beilegen.

FAQ
Frage 1: Muss direkt am Anfang der eBay-Artikelbeschreibung auf das Muster verlinkt werden?
Antwort: Dies ist nicht erforderlich. Entscheidend ist, dass der Hinweis (bzw. der entsprechende Link) an gut sichtbarer Stelle der eBay-Angebote erfolgt.

Frage 2: Kann ich das Muster in meine AGB mit einbinden?
Antwort: Dies genügt nicht den Vorgaben des Batteriegesetzes.

Frage 3: Reicht es aus, das Muster dem Verbraucher nur per E-Mail zuzuschicken?
Antwort: Nein, das reicht nicht aus!

Frage 4: Kann ich das Muster auch als Bild in meinen Angeboten darstellen?
Antwort: Nein, hiervon wird abgeraten.

Sie haben weitere Fragen? Dann sprechen Sie uns gerne an.

Die Münchner IT-Recht Kanzlei ist eine Sozietät, die diverse Schutzpakete für Online-Händler anbietet und bereits in den letzten Jahren über 1500 gewerbliche Interentpräsenzen vor Abmahnungen abgesichert hat.

Nutzen auch Sie das Know-How der Münchner IT-Recht Kanzlei, die sich auf das IT-Recht spezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.

Den Shop der IT-Recht Kanzlei finden interessierte Händler unter www.it-recht-kanzlei.de
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