Erweitertes Fuehrungszeugnis bewahrt Kinder und Jugendliche besser vor Sexualstraftaten

(Artikel-Presse) Berlin. Zur abschliessenden Beratung des Gesetzentwurfes zur Aenderung
des Bundeszentralregistergesetzes erklaert der der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Carl-Christian Dressel:

Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf zur 5. Aenderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) werden Kinder und Jugendliche deutlich besser vor Sexualstraftaten bewahrt. Durch die im Gesetz vorgesehenen erweiterten Fuehrungszeugnisse wird Arbeitgebern in weit groesserem Umfang Auskunft darueber gegeben, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind. Arbeitgeber im kinder- und jugendnahen Bereich wissen damit kuenftig ueber alle einschlaegigen Vorstrafen ihrer Bewerber Bescheid. Dieses Gesetz verwirklicht den Beschluss des zweiten Kindergipfels vom 12.Juni 2008, der die neue Regelung des BZRG als zentralen Baustein vorsieht.

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Nach geltendem Recht regelt das BZRG, dass jeder Person ab 14 Jahren auf Antrag und ohne Angaben von Gruenden ein Fuehrungszeugnis erteilt wird. Die Frage, ob eine Verurteilung in ein Fuehrungszeugnis aufgenommen wird, richtet sich grundsaetzlich nach der Hoehe des Strafmasses. Das zugrundeliegende Delikt spielt dabei keine Rolle. Bisher erscheinen im Fuehrungszeugnis Erstverurteilungen nur bei einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessaetzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten. Von diesen Grenzen sind momentan nicht alle kinder- und jugendschutzrelevanten Sexualdelikte ausgenommen. Damit ist es Arbeitgebern bisher nicht moeglich zu verhindern, dass betroffene Bewerber im Kinder- und Jugendbereich beschaeftigt werden.

Durch die heute verabschiedete Aenderung des BZRG wird fortan sichergestellt, dass im Interesse eines wirkungsvollen Kinder- und Jugendschutzes sexualstrafrechtliche Verurteilungen auch im niedrigen Strafbereich durch das erweiterte Fuehrungszeugnis aufgenommen werden.

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© 2009 SPD-Bundestagsfraktion – Internet: www.spdfraktion.de

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