Wer entscheidet im Krankheits- oder Pflegefall?

Vorsorgevollmacht regelt die individuelle Betreuung
sup.- Was passiert, wenn etwas passiert? Diese Frage bewegt nicht nur besorgte Familienväter, sondern jeden Menschen, der verantwortungsvoll mit seinem über viele Jahre aufgebauten Lebenswerk umgeht. Deshalb ist es wichtig, dass für den Fall der Fälle die Angehörigen finanziell abgesichert sind und die Erbschaftsregelung durch ein Testament eindeutig geklärt wurde. Damit ist man aber leider noch nicht auf alle Eventualitäten und Schicksalsschläge vorbereitet. Wer trifft wichtige Entscheidungen, wenn sich z. B. ein Patient infolge schwerer Krankheit nicht mehr selbst äußern kann? Wer ist bei Vermögensfragen der Ansprechpartner für Finanzinstitute, wenn der Kontoinhaber eines Tages an Altersdemenz leidet? Wer veranlasst eine Heimunterbringung oder den Verkauf von Grundbesitz, wenn der Eigentümer nach einem Unfall dazu nicht mehr in der Lage ist?
Die Antwort auf all diese Fragen ist ebenso einfach wie unbefriedigend: Sofern keine so genannte Vorsorgevollmacht vorliegt, wird das Vormundschaftsgericht die Einsetzung eines gesetzlichen Betreuers veranlassen. Ob die Wahl des Gerichts dem Willen des Betroffenen entspricht, bleibt in diesem Fall offen und wird sich je nach dessen gesundheitlichem Zustand möglicherweise nie mehr klären lassen. Wer die unabsehbaren Folgen solch einer Situation vermeiden möchte, sollte also beizeiten einer oder mehreren Personen seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Das kann der Ehepartner sein, ein langjähriger guter Freund oder auch ein Anwalt, der mit den Absichten des Vollmachtgebers vertraut ist. Es gibt auch die Möglichkeit, mit einer professionellen Dienstleistungs-Institution für Ruhestands- und Nachlassmanagement einen detaillierten Vorsorgevertrag abzuschließen. So kann die bundesweit tätige Deutsche Nachlass für diese Aufgabe erfahrene Experten zur Verfügung stellen, falls im Freundes- oder Verwandtenkreis niemand mit den Betreuungspflichten belastet werden soll. Detaillierte Informationen zur Vorsorgevollmacht und zu den Inhalten eines Vorsorgevertrages gibt es im Internet unter www.deutsche-nachlass.de.

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