SPD erfüllt Forderung der Union nach Nachbesserung bei der Unternehmensteuerreform

(Artikel-Presse) Berlin. Gesamtentlastung von rd. 2,6 Mrd. € wichtiges Signal – Anlässlich der Vereinbarungen der Koalitionsfraktionen zu Nachbesserungen bei der Unternehmensbesteuerung im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB:

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Die Union hat sich durchgesetzt – im Interesse der Arbeitnehmer und Unternehmen in unserem Land. Seit über einem Jahr fordert die Union zum Erhalt von Arbeitsplätzen Veränderungen an der Unternehmensteuerreform. Endlich haben sich die Sozialdemokraten zu überfälligen Änderungen bereit erklärt:

1. Die Zinsschrankenregelung wird deutlich entschärft. So wird die Freigrenze bei der Zinsschranke für die Jahre 2008 und 2009 von 1 Mio. € auf 3 Mio. € angehoben. Damit fallen mehr als die Hälfte der belasteten Unternehmen aus der Zinsschrankenregelung heraus. Dies führt zudem zu einer steuerlichen Entlastung von 60 Mio. €.

2. Die restriktive Regelung zum Vortrag von Verlusten bei Unternehmensbeteiligungen wird spürbar gelockert. Ebenfalls für die Jahre 2008 und 2009 wird es künftig möglich sein, dass in sog. Sanierungsfällen bei Unternehmensbeteiligungen vorhandene Verluste vollständig genutzt werden können. Die steuerliche Entlastung beträgt hier 595 Mio. €.

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