Claudia Roth: Folterverbot ist ein unantastbares Grundrecht

(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Zur Relativierung des Folterverbots durch den stellvertretenden Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum erklärt Claudia Roth, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Es ist absolut inakzeptabel, wenn der stellvertretende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum die Arbeit der Ermittlungsbehörden aus der Einhaltung rechtsstaatlicher Verpflichtungen herausnehmen will und Foltergeständnisse lediglich in Gerichtsverfahren ablehnt. Justizministerin Zypries und Generalbundesanwältin Harms müssen sich jetzt erklären. Sie müssen sicherstellen, dass in ihrem Verantwortungsbereich das Folterverbot und andere verfassungsmäßige Grundrechte nicht relativiert werden.

Griesbaum lädt mit seinen Äußerungen Unrechtsstaaten und Diktaturen offen dazu ein, Informationen durch Folter zu erpressen, um sie anderen Staaten dann als besonders wertvolle Handreichungen anzubieten. Dies ist die bitter-zynische Praxis vieler Unrechtsstaaten, um sich so die Gunst anderer Staaten zu erkaufen.

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Aus der Generalstaatsanwaltschaft eines demokratischen Rechtsstaats darf kein einziges Ermutigungssignal an Staaten ausgehen, die foltern oder Folter akzeptieren. Doppelstandards im Umgang mit Foltergeständnissen kann es in einem Rechtsstaat nicht geben. Auch die Ermittlungsbehörden müssen alle rechtsstaatlichen Normen einhalten. Grauzonen diskreditieren Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.“

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