RA Horrion – Insolvenzanfechtung, Gläubiger muss Geldeinnahme zurückzahlen, § 133 InsO. Insolvenzrecht – Dresden

RA Horrion – Bezahlt insolventer Schuldner an Gläubiger, hat Gläubiger nach Insolvenzeröffnung Rückzahlungsrisiko. Insolvenzrecht Dresden.
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsgrundsatz:
Zur Kenntnis des Anfechtungsgegners von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners aufgrund der Kenntnis von Umständen, die zwingend auf die drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit hinweisen.

Insolvenzrecht Dresden – Sachverhalt:
Energielieferant hatte Zahlungsansprüche EUR 29.066,50 gegen Fa. X. Fa. X konnte nicht sofort zahlen. Es wurde Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen mit Monatsrate EUR 3000,00. Nach Zahlung der ersten Rate blieben weitere Zahlungen aus. Der Energielie¬ferant schickte einen Mitarbeiter zwecks Sperrung der Energielieferung. Fa. X zahlte jetzt EUR 20.091,00. Zu diesem Zeitpunkt war Fa. X schon zahlungsunfähig.

Insolvenzrecht Dresden – Rechtsgründe:
Nach § 133 Abs. 1 S.1 InsO sind Rechtshandlungen des Schuldners innerhalb der Letzten zehn Jahre anfechtbar, wenn der Schuldner den Vorsatz hatte, seine Gläubiger zur benachteiligen und der Gläubiger den Vorsatz des Schuldners kannte. Gemdf3 § 133 Abs.1. S. 2 InsO wird diese Kenntnis vermutet, wenn der Gläubiger wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte und dass die Handlung die anderen Gläubiger benachteilige. Beweisanzeichen hierfür sind erhebliche Zahlungsrückstände Ober längeren Zeitraum, Abschluss Ratenzahlungsvereinbarung, Androhung Zwangsvollstreckung, Androhung Liefersperre usw.

Insolvenzrecht Dresden – Mein Rechtstipp:
„Erhält ein Gläubiger von einem krisenbehafteten Schuldner Geld, so muss er im Insol¬venzfall mit der Insolvenzanfechtung und Ruckforderung rechnen. Es reichen bereits Be¬weisanzeichen auf Seiten des Gläubigers für die Insolvenzlage und den Schuldnervor¬satz, dann hat die Anfechtung Erfolg. Rückforderungsansprüche sollten in die Finanz- und Liquiditätsplanung mit einbezogen werden“, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

„Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei“, sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank „Juris“ mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40
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