Bundesverfassungsgericht prüft Verfassungsmäßigkeit der Behandlung eines Untergebrachten
Karlsruhe/Kehl, 20.12.2009. Der seit rund zehn Jahren untergebrachte Herr P. kämpft für seine Freiheit und körperliche Unversehrtheit. Er ist aufgrund einer mehr als ein Jahrzehnt zurückliegenden Körperverletzung im Pfalzklinikum untergebracht. Acht Jahre Haft hatte das Landgericht verhängt. Seit zehn Jahren sitzt P. hinter Gittern. Ohne Aussicht auf Entlassung. Lebenslang für eine gefährliche Körperverletzung im Affekt. Das ist Realität im Rechtsstaat Deutschland.
Doch damit nicht genug: das Pfalzklinikum, in dem P. untergebracht ist, droht diesen zwangsweise mit persönlichkeitsverändernden Psychopharmaka vollzustopfen, angeblich um ihn entlassungsfähig zu machen, tatsächlich um ihn endgültig in den Irrsinn zu treiben und ihn für immer in Klingenmünster behalten zu können.
P. hat gegen die durch das Klinikum angedrohte Zwangsmedikation Verfassungsbeschwerde eingereicht, die das Bundesverfassungsgericht auch zur Entscheidung angenommen hat. In einer einstweiligen Verfügung vom 22.06.2009 verbot es dem Pfalzklinikum zunächst P. zwangsweise Psychopharmaka zu verabreichen. Nun wird die Hauptsache im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts behandelt und ist zu diesem Zweck Bundes- und Landesregierungen zugeleitet worden.
P.s Anwalt David Schneider-Addae-Mensah aus Straßburg-Kehl hebt die Gefährlichkeit von Psychopharmaka hervor: „Es gibt kein nebenwirkungsarmes Psychopharmakon – sie wirken alle stark persönlichkeitsverändernd und dürfen daher nur im freiverantworteten Willen des Behandelten eingesetzt werden; andernfalls liegt eine schwere Körperverletzung vor.“ Der Anwalt kritisiert auch, daß das Pfalzklinikum im Fall des Herrn P. noch nicht einmal konkretisiert hat wie lange sein Mandant mit welchem Neuroleptikon und mit welcher Dosis medikamentiert werden soll. „Hier schwingen sich Ärzte zu Entscheidern über die Gesundheit des Einzelnen auf. Es ist skandalös, daß sich Land- und Oberlandesrichter diesen Entscheidungen von Medizinern schlicht unterworfen haben, anstatt eine eigenständige Entscheidung zu treffen.“
Über den weiteren Verlauf des Verfahrens halte ich Sie gerne auf dem Laufenden.
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