THOMAE: Modernisierung des Vormundschaftsrechts ist zu begrüßen
BERLIN. Zu den vom Bundesministerium für Justiz beabsichtigen Änderungen im Vormundschaftsrecht erklärt das Mitglied im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages und der für das Familienrecht zuständige Experte der FDP-Bundestagsfraktion Stephan THOMAE:
Eine Überarbeitung des Vormundschaftsrechts ist notwendig und sehr zu begrüßen. Fälle von Missbrauch und Vernachlässigung bis hin zum Tod von Kindern haben in jüngster Vergangenheit gezeigt, dass Rechtslage und praktische Handhabung dringend geändert werden müssen, um den notwendigen Schutz von Kindern zu gewährleisten. Zu hohe Fallzahlen gerade bei Amtsvormundschaften führen oft dazu, dass kein ausreichender direkter Kontakt zwischen Vormund und jedem einzelnen Kind gewährleistet werden kann. Die Reform muss einen stärkeren persönlichen Kontakt zwischen Vormund und Mündel sowie die Verpflichtung des Vormunds zur Pflege und Erziehung seines Mündels gesetzlich verankern. In diesem Zusammenhang gilt es zu prüfen, ob das ehrenamtliche Engagement im Bereich des Vormundschaftsrechts gestärkt werden kann.