CDU/CSU-Fraktion: Neues Wettbewerbsrecht auf dem Gasmarkt scharfes Schwert

(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Zur Einstellung des Preismissbrauchverfahrens gegen Gasversorgungsunternehmen auf Grund freiwilliger finanzieller Zusagen in Höhe von 55 Millionen Euro zugunsten der betroffenen Verbraucher, erklärt der Koordinator in Energiefragen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer MdB:

Das im Herbst letzten Jahres vom Bundestag verabschiedet und am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretene Wettbewerbsrecht zeigt die erhofften Erfolge.

Einige der Gasversorger, gegen die das Bundeskartellamt ein Verfahren wegen Verdacht auf Gaspreismissbrauch durchführt, haben eingelenkt und sich zu freiwilligen finanziellen Zusagen zugunsten der betroffenen Verbraucher verpflichtet. Die sechs regionalen E.ON- Gasversorger werden jetzt den Verbrauchern einen Bonus gewähren und die Gaspreise trotz beträchtlich gestiegener Bezugskosten zwei weitere Monate stabil halten. Das ist gerade zu Beginn der Heizperiode eine erhebliche Entlastung. Alleine vom Bonus profitiert jeder Kunde mit durchschnittlich 40 €.

Damit sorgte die Kartellbehörde dafür, dass auch auf dem Gasmarkt Gas gegeben wird. Für Gasversorger, gegen die noch ein Verfahren läuft, hat diese Vereinbarung Signalwirkung. Hier müssen die Untersuchungen zügig zu Ende geführt werden. Es liegt schließlich im eigenen Interesse der Gasversorger, dass kein Marktmissbrauch betrieben wird.

Dieses Verfahren der Bundeskartellbehörde war nur möglich, weil die Missbrauchskontrolle im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) deutlich verschärft wurde (§ 29 GWB).

Neben der Verabschiedung der neuen Gasnetzzugangsverordnung, der Liberalisierung des Mess- und Zählerwesens und der weiteren Reduzierung der Gasmarktgebiete, ist dies ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einem freien und wettbewerblichen Energiemarkt. Die Union wird den Weg konsequent weitergehen. Nur so ist eine konkurrenzfähige und sozialverträgliche Energieversorgung auf Dauer zu erreichen.

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