Die vom Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) erarbeiteten „Grundlagen zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen“ des BDD erhalten durch eine aktuelle Änderung der Gewerbeordnung eine europäische Dimension
Deutschland hat die europäische Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen mit einer Ergänzung der Gewerbeordnung um den Paragraphen 13a vom 29. Juli 2009 in deutsches Recht umgesetzt.
Danach hat ein Angehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) die Aufnahme einer auch nur gelegentlichen oder vorübergehenden gewerblichen Tätigkeit in Deutschland vorher der für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zuständigen Stelle unter Vorlage bestimmter nachprüfbarer Dokument anzuzeigen. Dies gilt nicht nur für alle Tätigkeiten, die reguliert sind, sondern auch für die, die lediglich einen Sachkunde- oder Unterrichtungsnachweis voraussetzen.
Da auch alle anderen EU-Länder die genannte Richtlinie bis Ende des Jahres in deren nationales Recht umgesetzt haben, werden dort überall vergleichbare rechtliche Vorschriften zur Anwendung kommen. In den Ländern Finnland, Frankreich, Lettland, Litauen, Niederlande, Österreich, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn gibt es im Übrigen als Zulassungsvoraussetzung für die berufliche Tätigkeit als Detektiv schon jetzt obligatorische Ausbildungsbestimmungen.
Weil es in Deutschland für die Ausübung einer Detektivtätigkeit weder eines Sachkunde- noch eines Unterrichtungsnachweises bedarf, werden deutsche Detektive künftig in zahlreichen Staaten der EU eine grenzüberschreitende Tätigkeit nicht durchführen können, es sei denn, sie können dennoch eine vergleichbare berufliche Qualifikation nachweisen.
Vor diesem Hintergrund kommt den vom BDD erlassenen und von seinen Mitgliedern praktizierten „Grundlagen zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen“ künftig eine Schlüsselrolle bei der gegenseitigen Anerkennung von beruflichen Qualifikationen im Detektivgewerbe zu. Unter diesem Aspekt gewinnt eine Mitgliedschaft im BDD eine ganz neue Qualität, zumal die Mitgliedschaft im BDD den erforderlichen Sahkundenachweis impliziert.
Die „Grundlagen zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen“ des BB bedeuten deshalb darüber hinaus im Hinblick auf die Vergabe von Aufträgen an Detekteien nicht nur eine Orientierungshilfe für rein auf das Inland beschränkte Detektivaufträge, sondern auch für solche, die gelegentlich oder vorübergehend grenzüberschreitende detektivische Handlungen erfordern.
Für weitere Fragen stehen Ihnen sowohl die Pressestelle als auch die Geschäftsstelle des BDD in 53340 Meckenheim, Christine-Teusch-Straße 30, Tel.: 02225 ? 83 66 71, Email: bddev-office@bdd.dejederzeit zur Verfügung.
Josef Riehl Pressesprecher