Ferienjobs nicht auf Arbeitslosengeld II anrechnen

Berlin (pressrelations) –

Ferienjobs nicht auf Arbeitslosengeld II anrechnen

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, Aenderungen bei der Anrechnung von Einkommen aus Ferienjobs auf das Arbeitslosengeld II vorzunehmen. Dazu erklaeren die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und die zustaendige Berichterstatterin Katja Mast:

Viele junge Menschen verdienen sich durch Ferienjobs etwas hinzu. Sie wollen sich damit kleine Wuensche erfuellen.
Gleichzeitig sammeln sie erste Berufserfahrungen.

Bei jungen Menschen aus SGB II – Bedarfsgemeinschaften wird das Einkommen aus einem Ferienjob auf das Sozialgeld angerechnet.
Ein Ferienjob verliert dadurch nicht nur an Attraktivitaet. Es ist auch demotivierend, wenn das erarbeitete Einkommen eingesetzt werden muss, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, waehrend Mitschueler ihren vollen Lohn behalten duerfen. Diese Gerechtigkeitsluecke will die SPD-Bundestagsfraktion durch einen Gesetzesvorschlag nun schliessen. Angemessene Einnahmen aus einem Ferienjob sollen nicht mehr als Einkommen im Sinne des SGB II beruecksichtigt werden. Eine Beschaeftigung von Jugendlichen waehrend der Schulferien darf dabei eine Dauer von vier Wochen im Jahr nicht ueberschreiten. Damit lehnt sich der SPD-Vorschlag zur Definition von Ferienjobs an das bewaehrte Jugendarbeitsschutzgesetz an, Ferienjobs tragen dazu bei, die eigenen Faehigkeiten realistisch einzuschaetzen, sie geben jungen Menschen Selbstbewusstsein, motivieren zum Lernen und bilden einen ersten Anhaltspunkt, sich beruflich zu orientieren.
Gerade Jugendlichen aus SGB II – Bedarfsgemeinschaften koennen Ferienjobs helfen, Perspektivlosigkeit und Resignation vorzubeugen. Alle Jugendlichen muessen die gleichen Chancen und Anreize erhalten.

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