Entscheidung Energie-Ministerrats trägt Handschrift der Bundesregierung

(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Weg für mehr Wettbewerb im europäischen Energiemarkt ist frei – Anlässlich der Einigung des Energie-Ministerrates am 10.10.2008 zum 3. Energiebinnenmarktpaket erklärt der Koordinator in Energiefragen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer MdB:

Es ist vollbracht. Der Weg für mehr Wettbewerb im europäischen Energiemarkt ist frei. Die Union begrüßt die gefundenen Kompromisse.

Der Rat hat eine Regelung gefunden, die Übernahmen von Firmen in EU-Ländern mit strikter Trennung von Energieproduktion und Netzbetrieb ohne Diskriminierung ermöglicht. Danach müssen Länder die eine Übernahme abwehren wollen, dies bei der Kommission melden. Die EU-Kommission prüft und entscheidet dann über die Rechtmäßigkeit der Abwehrmaßnahme.

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Ein großer Erfolg ist es auch, dass die EU-Kommission die Komitologieermächtigung bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei Strom- und Gasnetzen zurückgezogen hat. Dies bedeutet, dass die Kommission nicht alleine über gemeinsame Marktvorgaben, technische Bestimmungen und Sicherheitsstandards entscheiden kann. Davon profitiert Deutschland mit seinen vielen Stadtwerken besonders.

Außerdem bleibt der gefundene Kompromiss zur sogenannten „Dritten Option“ gleichberechtigte Alternative zu den anderen Optionen. Das ist ein wichtiger Erfolg vor allem gegenüber der EU-Kommission. Diese wollte allein durch den Zwangsverkauf der Netze mehr Wettbewerb im Energiebinnenmarkt erreichen.

Die Ausgangslage in den Mitgliedsstaaten ist unterschiedlich. Auch wenn in einigen Mitgliedsländern das „Ownership Unbundling“ bereits umgesetzt ist, so kann Brüssel nicht alle über einen Kamm scheren. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung eine Alternative zur von der Kommission vorgeschlagenen Zwangsenteignung jetzt endgültig durchgesetzt hat.

Auch wenn sich zwei der großen deutschen Energieversorger dazu entschlossen haben, ihre Stromübertragungsnetze zu veräußern, ist die eigentumsrechtliche Entflechtung kein Allheilmittel. Bislang bleibt die EU-Kommission den Beweis schuldig, dass die strickte Trennung von Netz und Produktion zu sinkenden Preisen und mehr Wettbewerb führt. Im Gegenteil: Preise und Investitionen haben sich in Ländern ohne Eigentumsentflechtung besser entwickelt.

Die eigentumsrechtliche Trennung hätte Deutschland in einer Phase getroffen, in der das zweite Binnenmarktpaket noch in der Umsetzung ist. Wir würden zum dritten Sprung ansetzen, ohne zu wissen, wo wir nach dem zweiten gelandet sind.

Der einzige Wehrmutstropfen beim Kompromiss ist, dass bei Abstimmungen in der geplanten Energie-Agentur der Grundsatz gilt „Ein Land, eine Stimme“ und nicht, wie von Deutschland gefordert, eine unterschiedliche Stimmgewichtung je nach Größe eines Landes gilt. Im Sinne einer Einigung ist es jedoch ein akzeptables Zugeständnis.

Mit der Sitzung des Energie-Ministerrats sind wir einem freien, europaweiten und wettbewerblichen Stromtransportnetz einen gewaltigen Schritt näher gekommen. Nun ist es die große Aufgabe für diesen Kompromiss auch die Zustimmung des europäischen Parlaments zu erreichen und dies noch in der laufenden Legislaturperiode bis zum Sommer nächsten Jahres. Die Union wird sich konsequent dafür einsetzen. Nur auf diesen Weg ist eine konkurrenzfähige und sozialverträgliche Energieversorgung auf Dauer zu erreichen.

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