Regierungskoalition ergreift weitere Maßnahmen zur Stärkung der Konjunktur

Berlin (pressrelations) –

Regierungskoalition ergreift weitere Maßnahmen zur Stärkung der Konjunktur

Zusätzliche Investitionen in Deutschland werden erleichtert

Anlässlich der heutigen Beschlussfassung einer Sachverständigenanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg MdB:

Die christliche-liberale Koalition ergreift weitere wirksame Maßnahmen zur Stärkung der Konjunktur. Im Rahmen der heute im Finanzausschuss beschlossenen Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben haben wir zwei Maßnahmen in die parlamentarischen Beratungen eingeführt, mit denen wir den Investitionsstandort Deutschland weiter stärken.

Wie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, wollen wir erreichen, dass die Besteuerung von sogenannten Funktionsverlagerungen den internationalen Standards entspricht und damit nicht zu Lasten hiesiger Arbeitsplätze geht. Damit erleichtern wir gerade im Zukunftsbereich Forschung und Entwicklung zusätzliche Investitionen in Deutschland und schaffen damit günstigere Rahmenbedingungen für die Entstehung neuer Arbeitsplätze. Zum anderen wollen wir Leasing- und Factoringunternehmen ermöglichen, dass sie im Umfang ihrer Finanzierungstätigkeit auch entsprechende gewerbesteuerliche Rahmenbedingungen erhalten wie Kreditinstitute. So stärken wir gezielt auch die Mittelstandsfinanzierung und vermeiden bürokratische, allein steuergetriebene Umstrukturierungen. Steuerausfälle sind hiermit nicht verbunden. Im Gegenteil. Durch eine verstärkte Investitionstätigkeit vor Ort werden gerade auch die Kommunen profitieren.

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