Im Brandfall: Öffentlich zugängliche Feuerlöscher und Wandhydranten-Löscheinrichtungen dürfen auch von Privatpersonen bedient werden

Kassel. – Vielen ist nicht bekannt, dass im Falle eines Entstehungsbrandes öffentlich zugängliche Feuerlöscher und Wandhydranten-Löscheinrichtungen von jedem bedient werden dürfen, der sich damit auskennt. Im Zuge der Selbsthilfe empfiehlt es sich daher, den eigenen Arbeitgeber auf eine betriebliche Löschübung anzusprechen oder sich in Eigeninitiative von einem qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieb in den sachgemäßen Umgang mit den unterschiedlichen Feuerlöschgeräten einweisen zu lassen. Darauf macht der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. aufmerksam, der sich für ein stärkeres Bewusstsein in der Öffentlichkeit einsetzt.

Nicht nur in Betrieben und Büros, auch in den Treppenhäusern und Fluren von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Krankenhäusern und Versammlungsstätten sowie größeren Wohnanlagen sind Feuerlöscher und Wandhydranten-Löscheinrichtungen installiert. Gekennzeichnet mit den weiß-roten Brandschutzzeichen „Löschschlauch“ und „Feuerlöscher“, befinden sie sich meist in einer Wandnische. Zu sehen ist ein aufgerollter Schlauch, der an ein Druckventil angeschlossen ist. An der Innenseite der Schranktür ist die zu beachtende Bedienungsanleitung angebracht.

Wichtig ist hierbei, dass ein Flachschlauch, so wie ihn auch die Feuerwehr benutzt, erst vollständig von der Schlauchhaspel abgerollt werden muss, bevor Druck auf den Schlauch gegeben wird. Formstabile Schläuche können dagegen auch unter Druck abgerollt werden. Sobald das Ventil geöffnet ist, wird der Wandhydranten-Löschschlauch von einer unter Druck stehenden Steigleitung mit Löschwasser versorgt. Der Löschvorgang lässt sich dann über das Stahlrohr an der Schlauchspitze gezielt steuern.

Feuerlöscher und Rauchwarnmelder – optimaler Brandschutz für zu Hause

Denkbar einfach ist der richtige Umgang mit einem tragbaren Feuerlöscher: Zuerst die Sicherung ziehen, dann – je nach Typ – Druckhebel oder Schlagknopf drücken und mit kurzen gezielten Stößen den Löschstrahl auf den Brandherd richten. Dabei immer genügend Abstand zu den Flammen halten.

Selbstverständlich sollte auch dann, wenn das Feuer gelöscht wurde, die Feuerwehr benachrichtigt werden. Nur sie kann die Brandursache klären und ausschließen, dass es zu einem Wiederaufflammen kommt. Übrigens ist nach den geltenden Brandschutzgesetzen der Bundesländer jeder dazu verpflichtet, einen entstehenden Brand – ohne sich selbst zu gefährden – zu löschen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Kompetente Ansprechpartner rund um den Brandschutz sind die qualifizierten Fachbetriebe, deren Adressen bei der Geschäftsstelle des bvbf (Friedrichsstraße 18, 34117 Kassel) erfragt oder – nach Postleitzahlbereichen sortiert – im Internet unter www.bvbf-brandschutz.de abgerufen werden können. Die Fachbetriebe bieten die gesamte Palette der Gerätetechnik für den Privathaushalt – angefangen beim Feuerlöscher bis hin zu Rauchwarnmeldern. Und sie übernehmen auch deren regelmäßige Wartung.

Der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. Ist der Fachverband von Brandschutz-Fachbetrieben, -Fachhändlern und -Dienstleistern in Deutschland. Unsere Mitgliedsunternehmen bieten das gesamte Spektrum der technischen Dienstleistungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz auf hohem Niveau. Eine wesentliche Aufgabe des bvbf ist die Förderung des Brandschutz-Gedankens in der Öffentlichkeit. Denn vorbeugender Brandschutz schützt das Leben und die Gesundheit von Menschen sowie den Bestand der Umwelt.
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