Deutsche Rentenversicherung bittet Rentner um Übermittlung der Steueridentifikationsnummer

Laatzen (pressrelations) –

Deutsche Rentenversicherung bittet Rentner um Übermittlung der Steueridentifikationsnummer

Rentenempfänger erhalten jetzt Post von der Deutschen Rentenversicherung zwecks Mitteilung der steuerlichen Identifikationsnummer

Steuerpflichtig oder nicht: Viele Rentnerinnen und Rentner bekommen in diesen Tagen Post von der Deutschen Rentenversicherung. Darin werden sie gebeten, dem Rentenversicherer ihre Steueridentifikationsnummer mitzuteilen. Hintergrund: Die Rentenversicherung ist verpflichtet, der Finanzverwaltung die jeweilige Höhe der Rentenzahlung zusammen mit dieser Nummer zwecks dortiger Zuordnung mitzuteilen. Diese individuelle Zahlenkombination wurde im Jahr 2008 jedem Bürger in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Um für Ruheständler das Verfahren zu vereinfachen, erfragt die Rentenversicherung die Nummer normalerweise direkt bei dieser Behörde und ordnet sie dann automatisch zu. Bei den jetzt angeschriebenen Rentenempfängern konnte die steuerliche Identifikationsnummer so aber leider nicht ermittelt werden. Darauf wies jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hin.
Weitere Auskünfte gibt es unter der kostenlosen Servicetelefon-Nummer 0800 1000

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Braunschweig-Hannover

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