Keine Einkommenssteuererklärung von Frau W. – GRÜNE fordern weiter Aufklärung in diesem Fall
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert weitere Aufklärung im Fall der Richterin am Staatsgerichtshof, Karin W. „Durch das Strafverfahren gegen ihren Mann wurde bekannt, dass auch Frau W. fünf Jahre hintereinander keine Einkommensteuererklärung abgegeben hat. Sie hat damit bewusst geltendes Recht gebrochen. Nach einem Bericht des Finanzministers im Haushaltsausschuss waren sogar Zwangsgeldfestsetzungen zunächst erfolglos. Wir wollen wissen, ob und ggf. mit welchem Ergebnis gegen die Richterin, die auch Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Frankfurt ist, ein Disziplinarverfahren oder zumindest disziplinarische Vorermittlungen eingeleitet wurden“, erklärt der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion der GRÜNEN, Andreas Jürgens. Er hat einen dringlichen Berichtsantrag* eingereicht, der in der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses am Mittwoch, dem 10.Februar, behandelt werden soll.
„Außerdem wurde bekannt, dass auch die Richterin große Vermögenswerte aus dem Vermögen der Eheleute C. erhalten hat. Da sie niemals für das Unternehmen der Eheleute C. tätig war, kann es sich hierbei nur um Schenkungen und nicht um Honorare handeln. Da diese über dem Freibetrag von 20.000 Euro lagen, wollen wir wissen, ob sie die hierfür fällige Schenkungssteuer abgeführt hat oder ob anderenfalls wegen möglicher Steuerhinterziehung ermittelt wird. Im Strafverfahren gegen ihren Ehemann wird die Frage einer möglichen Hinterziehung von Schenkungssteuer bereits verhandelt“, so Jürgens.
„Die skandalöse Zurückhaltung der Justiz gegenüber Frau W., die bisher noch nicht einmal befragt wurde, muss endlich ein Ende haben. Sonst verfestigt sich der Eindruck weiter, dass Frau W. aus politischen Gründen von höherer Stelle geschützt wird“, meint der Abgeordnete.
*Den Berichtsantrag finden Sie unter:
http://www.gruene-fraktion-hessen.de/cms/presse/dok/325/325474.keine_einkommenssteuererklaerung_von_fra.html
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