Vorbeugen von Schäden – Sicherheit mit der Gebäudeversicherung

(BSOZD.com – News) Wie kann ich als Hauseigentümer Schäden vorbeugen und vermeiden?

Wer eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat, kann sich beruhigt zurücklehnen. Wenn es zu einem Gebäudeschaden kommt, leistet hier die Gebäudeversicherung. Doch in manchen Fällen kann man böse überrascht werden: Wenn es zu einem Schaden kommt, der durch grob fahrlässiges Verhalten ausgelöst wird, kann die Gebäudeversicherung die Leistung zur Regulierung eines Schadens mindern.

Informationen zur Gebäudeversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html

Im Prinzip kann jeder Hauseigentümer auf einfache Art und Weise vorsorgen, um größere Schäden zu vermeiden.

Ein Feuer ist der Alptraum jeden Hausbesitzers. In Windeseile können Hab und Gut völlig vernichtet werden. Aber mit einfachen Mitteln kann ein Brand frühzeitig bemerkt und vielleicht sogar bekämpft werden. Rauchmelder im Haus helfen, früh auf einen Brand aufmerksam zu werden. Mit einem Feuerlöscher besteht in der Regel bei einem Entstehungsbrand sogar die Möglichkeit, den Brand in der Entstehungsphase zu löschen.

Auch sollte man darauf achten, das im Haus keine leicht brennbaren und hochentzündlichen Stoffe gelagert werden, etwa wie Kraftstoff für Motorbetriebene Gartengeräte.

Einbrüche können verhindert werden, indem im Erdgeschoss abschließbare Fenster und Rollos eingebaut sind und im Kellerbereich Fenster mit Gittern gesichert werden. Auch Bewegungsmelder oder eine Alarmanlage erhöhen die Sicherheit rund um das Haus und helfen einen Einbruch zu vermeiden.

Wasserschäden sind unangenehm, wenn sie nicht rechtzeitig bemerkt werden. Deshalb ist es wichtig, regelmäßig Wasserleitungen, Heizungs- und Elektroanlagen warten zu lassen. Auch in der kalten Jahreszeit gilt den Wasserleitungen ein besonderes Augenmerk. Bei Abwesenheit, z. B. im Skiurlaub, sollte das Haus nie ungeheizt bleiben, um einen Rohrbruch zu vermeiden. Dabei ist es wichtig, auch an Nebengebäude, die zum Grundstück gehören, zu denken.

Ist eine Rückstauanlage vorhanden? Bei Starkregen kann so vermieden werden, dass der Keller bei Starkregen nicht durch eindringendes Wasser aus der Kanalisation überflutet wird.

Bildquelle: Karl-Heinz Liebisch, www.pixelio.de
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