BSOZD.com-News Jena. (pressrelations) – Thüringer Weg der gemeinsamen Holzvermarktung bestätigt
Streit zwischen Freistaat und Bundeskartellamt beigelegt
Das Bundeskartellamt und der Freistaat Thüringen haben sich nach jahrelangem Ringen auf eine „Waldbesitzartenübergreifenden Holzvermarktung im Freistaat Thüringen“ geeinigt. „Um den Belangen der auf sich gestellten, meist kleinparzellierten, und damit nicht marktfähigen, Waldbesitzer einerseits, und der Holzindustrie nach einem ausreichenden Holzangebot andererseits Rechnung zu tragen, wird der überwiegende Teil der Waldbesitzer Thüringens weiterhin gemeinsam mit dem Staatswald sein Holz vermarkten dürfen. Hier zeigte das Kartellamt mit der nun vorliegenden Verfügung ein offenes Ohr für die spezifischen Probleme der thüringischen Waldbesitzer und Holzindustrie“, so Thüringens Landwirtschaftsminister, Dr. Volker Sklenar.
Vorausgegangen waren Beschwerden mehrerer Sägewerke aus anderen Bundesländern über die Vermarktungspraxis der Landesforstverwaltungen. Auch Thüringen musste sich mit dem Bundeskartellamt auseinandersetzen ? obwohl es im Freistaat keinen Dissens zwischen den Beteiligten gab. Im Gegenteil, alle Holzmarktteilnehmer (Waldbesitzer, Holzindustrie und Forstverwaltung) sprachen sich für eine weitgehende Beibehaltung des seit 1992 bewährten Systems aus. Das Kartellamt sah dennoch bei dem thüringischen Verfahren Ansätze, die gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstießen.
Mehrere Pilotprojekte sollen die Eigenvermarktung des nichtstaatlichen Waldbesitzes vorantreiben. Ziel ist es, den Anteil an eigen vermarktetem Holz aus dem Privat- und Körperschaftswald schrittweise zu vergrößern, um für die Nachfrager einen größeren Anbieterwettbewerb zu schaffen. Das Ministerium hat dem Kartellamt jährlich über die Entwicklung der Eigenvermarktung zu berichten.
„Die nun erreichte sinnvolle Lösung, die die Anforderungen des Wettbewerbrechts mit den praktischen Belangen der Holzmarktakteure verknüpft, geht maßgeblich auf die Initiative der obersten Forstbehörde beim Ministerium zurück und bestätigt die thüringische Einheitsforstverwaltung auf Basis des Gemeinschaftsforstamtes. So lange die Möglichkeit einer gemeinsamen Holzvermarktung bestehen bleibt, ist nach Abstimmung mit den Verbänden des Privat- und Körperschaftswaldes sowie dem überwiegenden Teil der Holzindustrie in Thüringen von großer Akzeptanz auszugehen“, äußerte dazu Minister Dr. Volker Sklenar. „Dass sich der jahrelange Einsatz unseres Ministeriums gelohnt hat, macht die Stärke des Wirtschaftsclusters Forst- und Holz in Thüringen mit über 40.000 Vollzeitarbeitsplätzen deutlich“, so der Minister abschließend.
Madlen Domaschke
Stellv. Pressesprecherin