Auch wenn ein Hund seine Freude zum Ausdruck bringt oder nur spielen will, kann es zu Schäden kommen. Gut beraten ist, wer eine Hundehaftpflichtversicherung hat.
In manchen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung verpflichtend für alle Hundehalter, denn von einem Hund können Gefahren ausgehen, die niemand im Vorfeld einkalkulieren kann. Auf Grund seines Wesens sorgt so manch ein Hund für Aufregung, dabei reicht es allein schon aus, wenn durch das Verhalten eines Hundes sich dritte Personen bedroht sehen.
Informationen zur Hundehaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://vergleichen-und-sparen.de/hundehaftpflichtversicherung.html
In der Mittagszeit wollte Bernd S. seinem Bekannten einen Besuch abstatten. Zu diesem Zweck betrat er durch die Gartentür das Grundstück von Walter T. Der Hundehalter, der nichts von dem Besuch ahnte, hatte zuvor seinen Hund in den Garten gelassen, damit dieser dort herumtollen konnte. Als nun Bernd S. im Garten stand und die Tür wieder verschlossen hatte, wurde der Hund auf ihn aufmerksam und wollte ihn, da ihm der Besucher nicht fremd war, freudig begrüßen.
Bernd S. konnte sich der freudigen Attacke nicht erwehren und so wurde durch die Krallen des Hundes die Lederjacke ruiniert. Der Schaden belief sich auf rund 400 Euro, den die Hundehaftpflichtversicherung von Walter T. auch übernommen hat.
In den Schlagzeilen ereilen uns mitunter eher die Meldungen von Hundeattacke auf Menschen, die mit schweren Verletzungen einhergehen. Dieses ist aber eher die Ausnahme. Viele kleine Schäden spiegeln wie der beschriebene Fall auch die Notwendigkeit einer Hundehaftpflichtversicherung wieder.
Als Hundehalter muss man, um ausreichend gewappnet zu sein, eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen, denn die „normale“ Privathaftversicherung kommt für solche Schäden nicht auf. In einigen Bundesländern ist diese Art der Versicherung, wie eingangs beschrieben, bereits zur Pflicht geworden. Die Missachtung der kommunalen Hundeverordnungen können die Hundehalter teuer zu stehen kommen.
Letztendlich hat die stürmische Begrüßung und die dadurch zerfledderte Jacke der guten Beziehung von Walter T. und Bernd S. keinen Abbruch getan, da es sich um einen verhältnismäßig geringen Schaden handelte, der, wie beschrieben, auch unbürokratisch von der Hundehaftpflichtversicherung von Walter T. reguliert wurde.
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