Keine Haertefallregelung nach Kassenlage

Berlin (pressrelations) –

Keine Haertefallregelung nach Kassenlage

Zu der Ankuendigung des Bundesministeriums fuer Arbeit und Soziales einen Katalog zur Haertefallregelung fuer Bezieher von Arbeitslosengeld II vorzulegen, um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung zu tragen, erklaert die
arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Das Bundesministerium fuer Arbeit und Soziales plant offenbar eine aeusserst engherzige Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Haertefallregelung fuer Arbeitslosengeld II-Bezieher. Das macht bereits die diesbezuegliche Ankuendigung des Ministeriums deutlich. Nur in einigen wenigen Faellen, in denen Haertefall-Leistungen eventuell moeglich sein sollen, wird eine ganze Reihe von Lebenssituationen gegenueberstellt, wo diese weiter ausgeschlossen bleiben.

Das ist ganz offensichtlich Sozialpolitik nach Kassenlage. Kein Wunder: Wer die Steuern fuer Hoteluebernachtungen in Milliardenhoehe senkt, der hat nicht mehr das Geld, Arbeitsuchende in schwierigen Lebenssituation zu unterstuetzen.

Hier setzt die Bundesregierung die falschen Prioritaeten. Wer die oeffentlichen Kassen schonen will, der muss sich zu einem Ausbau der Mindestloehne bekennen. Wie Westerwelle von spaetroemischer Dekadenz zu reden ist hingegen der falsche Weg.

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