Kinderrechte ins Grundgesetz

Berlin (pressrelations) –

Kinderrechte ins Grundgesetz

Zur Sitzung des Petitionsausschusses erklaert der Sprecher der Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Bundestagsfraktion Klaus
Hagemann:

Im Petitionsausschuss fordert die SPD die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz.

Das Petitionsrecht ist nicht nur ein persoenliches Beschwerderecht, es ermoeglicht auch, Bitten zur Gesetzgebung an das Parlament heranzutragen. Dieses Recht haben mehrere Menschen in Anspruch genommen und die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz gefordert. Dass die SPD die Forderung im Petitionsausschuss unterstuetzt, ist selbstverstaendlich.

Kinderrechte im Grundgesetz sind laengst ueberfaellig. Eine solche Verfassungsaenderung wuerde unterstreichen, dass der Staat den Kindern zur Verwirklichung ihrer Rechte verhelfen und fuer kindgerechte Lebensbedingungen sorgen muss. Wir fordern auch, dass die Meinung von Kindern in den sie betreffenden Angelegenheiten beruecksichtigt wird.

Wir wollen jedem Kind das Recht auf Entfaltung seiner Persoenlichkeit zusichern, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlaessigung und Ausbeutung.
Die Petenten haben zu Recht darauf hingewiesen, dass das Grundgesetz Kinder – bis jetzt – nicht als Traeger eigener Rechte nennt. Die SPD will dies aendern. Der Staat muss auch in der Verfassung verpflichtet werden, Kinder zu schuetzen und zu foerdern sowie kindgerechte Lebensbedingungen schaffen.

Die Union und die FDP waren leider nicht gewillt, das Anliegen der Petition zu unterstuetzen. Dies ist fuer uns nicht nachvollziehbar.

© 2010 SPD-Bundestagsfraktion – Internet: http://www.spdfraktion.de