Gen-Rapsflächen in Mecklenburg-Vorpommern müssen offengelegt werden

Hamburg (pressrelations) –

Gen-Rapsflächen in Mecklenburg-Vorpommern müssen offengelegt werden

Verwaltungsgericht Schwerin bestätigt Klage gegen Landwirtschaftsministerium

Die Standorte von Ackerflächen, auf denen Gen-Raps versehentlich angebaut worden ist, müssen öffentlich gemacht werden. Das hat heute das Verwaltungsgericht Schwerin entschieden, nachdem der Anbauverband Bioland unterstützt von Greenpeace gegen das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern geklagt hatte. Hintergrund der Klage war die Aussaat von insgesamt 1.500 Hektar Raps in Norddeutschland, der mit illegalem Gen-Raps verunreinigt war. Die Behörden hatten sich unter Berufung auf den Datenschutz geweigert, die Standorte zu nennen.

„Die Blockadepolitik von Minister Backhaus ist gescheitert. Durch die eindeutige Rechtslage hätte dieser Prozess vermieden und hätten Steuergelder gespart werden können“, kommentiert Carola Ketelhodt, Geschäftsführerin von Bioland Mecklenburg-Vorpommern die Entscheidung und ergänzt: „Die Agro-Gentechnik gefährdet unsere Gärtner, Landwirte und Imker. Deshalb ist es für Biolandwirte und Imker existenziell wichtig zu erfahren, wo Gen-Pflanzen ausgesät wurden. Nur so können sie ihre Flächen und Ernten aktiv schützen. Von den politisch Verantwortlichen erwarten wir zukünftig umfassende und schnelle Informationen, wo Gen-Pflanzen ausgebracht wurden.“

Bioland hatte nach Bekanntwerden der Aussaat 2007 beim Ministerium die Offenlegung der Gen-Rapsstandorte nach dem Umweltinformationsgesetz eingefordert. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen gaben die Gerichte dem Auskunftsbegehren jeweils statt. Dennoch hatte sich Agrarminister Dr. Backhaus bis zuletzt geweigert, entsprechende Informationen für Mecklenburg-Vorpommern herauszugeben.

In den vergangenen Jahren kam es jenseits des angemeldeten und im Standortregister aufgenommenen Anbaus von Gen-Pflanzen wiederholt zur Aussaat von ungenehmigten Gen-Saaten, weil Saatgutfirmen an Landwirte verunreinigtes Saatgut geliefert hatten. So wurde im vergangenen Jahr in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg auf 270 Hektar gentechnisch kontaminiertes Maissaatgut ausgebracht. Trotz Anbauverbot mussten die Saaten nicht umgepflügt werden.

„Nach diesem eindeutigem Gerichtsentscheid fordern wir, dass unverzüglich alle Standorte veröffentlicht werden, auf denen kontaminierte Gen-Maissaat ausgebracht worden ist“, sagt Martin Hofstetter von Greenpeace. „Um eine schleichende Verunreinigung unserer Lebensmittel zu verhindern, muss Saatgut regelmäßig getestet, Verstöße müssen auch wirklich geahndet werden.“

Greenpeace hat Anfang Februar eine interaktive Karte unter www.greenpeace.de/gen-anbaukarteveröffentlicht, auf der die für dieses Jahr angemeldeten Flächen genau dargestellt werden. Derzeit gilt für den Gen-Mais noch das Anbauverbot von vergangenem Jahr.

http://www.greenpeace.de