Zugangserschwerungsgesetz aufheben – Kinderpornografie konsequent bekaempfen

Berlin (pressrelations) –

Zugangserschwerungsgesetz aufheben – Kinderpornografie konsequent bekaempfen

Anlaesslich der heutigen 1. Lesung im Bundestag zum Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion fuer ein „Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Bekaempfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ erklaert der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Doermann:

Es ist fuer uns ein zentrales Ziel, kinderpornografische Inhalte nachhaltig aus dem Netz zu entfernen. Es war allerdings ein Fehler, dass die grosse Koalition dabei im vergangenen Jahr auch auf das Instrument der Internetsperren gesetzt hat – wenn auch nur als Ultima Ratio. Denn solche Internetsperren sind technisch leicht zu umgehen, beseitigen nicht die eigentlichen Inhalte und entfalten in erster Linie eine symbolische Wirkung. Gleichzeitig wecken sie bei vielen Menschen die Sorge vor einer Internetzensur. Wir muessen erkennen: Auch wenn gerade dies nicht beabsichtigt war, so hat die Politik doch insgesamt einen Glaubwuerdigkeitsverlust erlitten. Aus diesen Gruenden bringen wir heute einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, um das Zugangserschwerungsgesetz zuegig aufzuheben, das am 23. Februar 2010 in Kraft getreten ist.

Es ist richtig, statt auf Internetsperren konsequent auf das Prinzip „Loeschen statt Sperren“ zu setzen. Das Loeschen ist in Deutschland bereits nach bisheriger Rechtslage auch ohne ein besonderes Gesetz unproblematisch moeglich, geboten und gaengige Praxis. Zu einer erfolgreichen Bekaempfung kinderpornografischer Inhalte im Netz gehoeren daneben eine Vielzahl von weiteren Massnahmen, insbesondere eine bessere Ausstattung der Polizei und eine intensive internationale Zusammenarbeit. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie nun endlich konsequent entsprechende Massnahmen ergreift. Bisher haben wir viele Ankuendigungen und nur wenig Taten gesehen.

Es ist zu begruessen, dass auch die Bundesregierung das Prinzip „Loeschen statt Sperren“ anerkennt. Es ist allerdings abenteuerlich und verfassungsrechtlich nicht akzeptabel, worauf sich Union und FDP geeinigt haben: Naemlich das Zugangserschwerungsgesetz faktisch fuer ein Jahr nicht anzuwenden. Ein Gesetz kann durch Regierungsanweisung nicht einfach ausgesetzt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion appelliert an die Koalitionsfraktionen, von jeglichen symbolischen und rechtstaatlich bedenklichen Handlungen Abstand zu nehmen.
Stattdessen fordern wir nicht nur die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes sondern auch die unverzuegliche Aufhebung aller einschlaegigen BKA-Vertraege mit deutschen Internetprovidern, durch die eine Sperrinfrastruktur bereits unabhaengig vom Gesetz aufgebaut wurde.

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