Vorrang für Bildung im Urheberrecht Änderung des Urheberrechtsgesetz: Bildungsinteressen haben Vorrang

(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Anlässlich der Einbringung eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) der Koalitionsfraktionen erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Aigner MdB, und das Mitglied der Arbeitsgruppe Carsten Müller MdB:

Bildungsinteressen haben Vorrang. Das Urheberrecht muss bei allem Respekt für die Rechteinhaber auch die Belange der Allgemeinheit und im Besonderen die Belange von Bildung und Forschung berücksichtigen.

Durch die Verlängerung der Regelung des § 52a UrhG bleibt es weiterhin möglich, moderne Informations- und Kommunikationstechnologien in Schulen und Hochschulen zu nutzen. Ohne die Verlängerung wäre der Einsatz dieser Medien in den Bildungseinrichtungen deutlich erschwert worden. Nur durch eine zeitgemäße und abwechslungsreiche Medienerziehung im Unterricht werden junge Menschen zu verantwortungsbewussten und kompetenten Mediennutzern.

Auch im Bereich von Wissenschaft und Forschung ist die Verlängerung der Regelung des § 52a UrhG eine wichtige Grundlage für unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit. Nur durch den Austausch von aktuellen wissenschaftlichen Ergebnissen werden Forschungsimpulse ermöglicht. Nur so können wir Innovationen fördern und damit das wirtschaftliche Wachstum in Deutschland steigern.

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Der Gesetzentwurf sieht eine Verlängerung der Befristung des § 52a UrhG um weitere vier Jahre bis 2012 vor. Hierdurch wird es ermöglicht, kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie Beiträge aus Zeitungen und Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen und weiteren Einrichtungen oder für Forschungszwecke einem begrenzten Personenkreis für eine angemessene Vergütung zugänglich zu machen.

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