SWIFT – Einreisebstimmungen in die USA auf den Prüfstand

(pressrelations) –

SWIFT – Einreisebstimmungen in die USA auf den Prüfstand

Das US-amerikanische Recht schützt den US-amerikanischen Bürger nach der Verfassung und den Bill of Rights. Nach welchem Recht aber sind Unionsbürger in den Vereinigten Staaten geschützt, haben diese bekanntlich die UN-Menschenrechtcharta zwar signiert, bis heute jedoch nicht ratifiziert

Auf welch gesicherte Menschenrechte sollen Unionsbürger verzichten? Betrachtet man nur einmal die sich in Kraft befindlichen Einreisebestimmungen der Vereinigten Staaten, wird das Problem der Missachtung der Menschenrechte überdeutlich. So lautet Frage A.

Trifft einer der folgenden Punkte auf Sie zu?
(Beantworten Sie die Fragen mit JA oder NEIN)
A: Leiden Sie an einer ansteckenden Krankheit? Sind Sie körperlich oder geistig behindert? Betreiben Sie Drogenmissbrauch oder sind Sie dorgenabhängig?

cenjur legte diese Einreisebestimmung dem Deutschen Anwaltverein (DAV) in Brüssel vor und wollte wissen, ob Frage A sowie Rechtsmittelverzicht im Einklang mit nationalem, EU-Recht und Menschenrecht stehen und sprach dazu mit Herrn Rechtsanwalt Eberhard Kempf. Hier ein Auszug aus dem Interview:

cenjur: könnten sie sich vorstellen, dass der DAV gegen diese Einreisebestimmungen etwas unternimmt oder veranlasst?

RA Kempf: Ja. Diese Einreisebestimmungen widersprechen dem Geist ordentlicher politi-scher Beziehungen der Staaten untereinander, zumal sie auch durch Vertragswerke miteinan-der verbunden sind. Deswegen wünsche ich mir, dass auch das Europäische Parlament wie die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten der EU entsprechende Resolutionen verfassen und sich dafür einsetzen, dass der gegenseitige Reiseverkehr im Einklang mit europäischen Rechtsvorstellungen steht.

Das komplette Interview mit cenjur finden Sie hier:
http://www.cenjur.de/europa/swift/swiftp_cenjur100210.pdf

Gudrun Seidl
Europa-Presse cenjur
email: cenjur@t-online.de