Zusatzbeiträge der Krankenkassen vermeiden, schnelles Handeln ist gefragt
Hamburg, 12.03.2010 ? wer die derzeit in der Diskussion befindlichen Zusatzbeiträge seiner Krankenkasse nicht hinnehmen möchte, kann seine Krankenkasse wechseln. Allerdings sollte man sich hierbei nicht mehr allzu viel Zeit lassen, denn das Zeitfenster des Sonderkündigungsrechts schließt sich in den kommenden Wochen.
Wenn der Versicherte die Frist verpasst und seine Kündigung bis zum Tag der ersten Fälligkeit nicht bei seiner bisherigen Krankenkasse einreicht, muss er die Zusatzbeiträge in jedem Falle zahlen.
Das Verbraucherportal Geldtipp.de hat hierzu weiter recherchiert und stellt fest, dass bereits innerhalb der kommenden Tage für viele Versicherte die Frist zur Sonderkündigung abläuft. Bei DAK und BKK advita läuft die Frist bereits am kommenden Montag (15.03.) ab. Am 20.03. folgen Deutsche BKK und BKK Phoenix, am 25.3. BKK Westfalen/Lippe und am 31.3. BKK Gesundheit. Im April sind es dann BKK Heilberufe (6.4.) gefolgt von der KKH Allianz am 15.4.2010.
Die unterschiedlichen Termine ergeben sich daraus, dass die Kassen selbst entscheiden können, ob der Beitrag monatlich, quartalsweise oder jährlich fällig wird. Wichtig für den Versicherten: Für die Einhaltung der Frist kommt es auf die Fälligkeit an, nicht auf das Datum der Erhebung des Zusatzbeitrages. Die Kassen müssen allerdings auf das Sonderkündigungsrecht mit einem Vorlauf von einem Monat hinweisen, andernfalls verlängert sich die Kündigungsfrist automatisch.
Aber: Nicht alle Kassen erheben den Zusatzbeitrag. Mindestens 70 Kassen haben angekündigt, auf die Zusatzbeiträge zu verzichten. Allerdings sollten wechselwillige Verbraucher bei der Auswahl der neuen Kasse nicht nur den Beitrag beachten, bei den freiwilligen Zusatzleistungen der Kassen gibt es nämlich durchaus relevante Unterschiede. Geldtipp.de bietet auf seiner Webseite www.geldtipp.de im Bereich „Versicherungen“ einen großen Vergleich der Krankenkassen nach Beiträgen und Leistungsumfang. Dieser Vergleich kann durch die Wünsche des Verbrauchers wie z.B. die freie Arztwahl, Präventionsangebote und Beratungsleistungen der Kasse zusätzlich eingeschränkt werden. Der Wechsel der Kasse ist ebenfalls mit wenigen Mausklicks möglich ? und erspart so auf einfache Art und Weise den Zusatzbeitrag.
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