Kronberg, 13.03.2010 – Die KfW Bankengruppe hat ab Februar dieses Jahres weitere Konditionsverbesserungen für die gewerbliche Wirtschaft eingeführt. Damit ist ein weiterer Schritt in Richtung einer Flexibilisierung und Anpassung der Förderprogramme an die Belange der Unternehmen erfolgt.
Generell wurden im Rahmen des KfW-Sonderprogramms bei Investitionsgüterfinanzierungen die Zinsbindungsfristen und Kreditlaufzeiten verlängert. Die Zinsbindung ist nun bis 8 Jahre möglich, die Kreditlaufzeit bei langlebigen Wirtschaftsgütern kann bis zu 20 Jahren, z. B. bei Baumaßnahmen, ausgedehnt werden.
Für die bedarfsgerechte Versorgung der Unternehmen mit Betriebsmitteln wurde der maximale Kreditrahmen ausgedehnt. Bis zu 50 % der letzten Bilanzsumme sind nun als Kreditbetrag möglich. Die Zinssätze wurden weiter gesenkt, sie erstrecken sich von 3,95 % bei Preisklasse A bis 7,8 % bei Preisklasse I. Die Abruffrist für die Mittelverwendung wurde um 12 Monate auf insgesamt 2 Jahre ausgedehnt. Eine kostenfreie außerplanmäßige Tilgung wurde ebenfalls in die Programmrichtlinien aufgenommen.
Weiterhin gilt für die KfW-Förderprogramme das Hausbankprinzip. Das bedeutet, daß eine Privatbank die Kreditprüfung gemäß den Förderrichtlinien nach banküblichen Grundsätzen vornimmt und den Antrag dann ans Förderinstitut weiterleitet.
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