Strafrechtliches Sanktionensystem erweitern
Fahrverbot als Hauptstrafe prüfen
Zur aktuellen Diskussion über die Einführung des Fahrverbots als selbständige Hauptstrafe erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB:
Das Fahrverbot als Hauptstrafe kann eine sinnvolle Ergänzung des Strafrechts sein, weil es das dem Richter zur Verfügung stehende Arsenal an Strafsanktionen um ein effektives und intelligentes Mittel bereichern würde. Es führt zu einer empfindlichen Einschränkung der Mobilität, ohne gleich eine Haftstrafe zu sein. Das Auto, ein Statussymbol für viele junge Erwachsene, wird dem Täter für eine begrenzte Zeit als identitätsstiftendes Merkmal genommen. Gerade für junge Erwachsene ist ein Fahrverbot eine empfindliche Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit und häufig ein wirksamerer Denkzettel als eine Haft- oder Geldstrafe.
Wir prüfen daher, ob ein Fahrverbot auch bei allgemeiner Kriminalität in der Praxis sinnvoll ist. Bislang können Fahrverbote nur als Nebenstrafe zu einer Haft- oder Geldstrafe verhängt werden, falls es einen Tatzusammenhang mit der Benutzung eines Autos gibt. In der Vergangenheit war der Vorschlag mit der Begründung abgelehnt worden, ein solches Fahrverbot treffe nur ausgewählte Straftäter mit Fahrerlaubnis und verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Diese Kritiker verharren einem veralteten Denken des Spiegelstrafrechts, in dem sich die Art und Weise der Begehung der Tat in der Art der Bestrafung widerspiegeln soll. Dieses Denken ist in der heutigen Zeit zum Glück überwunden. Auch Geldstrafe und Freiheitsentzug haben regelmäßig keinen direkten Zusammenhang mit der Natur der begangenen Tat.
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